Die bisherige Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung war verfassungswidrig, da dies nur in der Laufbahnverordnung festgelegt war. Eigentlich wäre hier aber eine gesetzliche Regelung erforderlich.
So entschied das Bundesgericht im April 2015. Ab dem 31. Dezember 2015 trat dann dafür die nun gesetzlich geregelte Höchstaltersgrenze in Kraft.
Die Höchstaltersgrenze lag früher bei 40 Jahren, diese wurde nun auf das 42. Lebensjahr heraufgesetzt, wobei zusätzliche Heraufsetzungsgründe zählen können. Einer dieser Gründe kann z.B. ein Kind sein, aber auch für Schwerbehinderte gilt die Höchstaltersgrenze, auch mit solchen Begründungen kann man die Verbeamtung bis auf das 45. Lebensjahr hinaufschieben.
Somit kann man noch ein Beamter werden, auch wenn man schon 45 ist. Das lässt natürlich privat, sowie auch für den Staat mehr Möglichkeiten offen. Besonders im Privatleben hat man hier die Chance sich erst einmal in den jüngeren Jahren zu festigen und danach dann die Verbeamtung zu erreichen.
Viele sehen die Altersgrenze als Verstoß gegen die berufliche Wahlfreiheit, da hier nicht das Wissen Voraussetzung ist, sondern auch das Alter. Wobei hier logisch gesehen keine schweren körperliche Tätigkeiten anfallen, sodass dies evtl. ein Hindernis nach einer Ärztlichen Untersuchung sein könnte.
Der Weg zu einem Beamten, gerade wenn es um das Lehramt geht, ist zudem auch sehr lang. Bis man das Abitur besitzt, das Lehramt studiert und die Referendarzeit hinter sich hat ist man meist ca. über 30 Jahre. Viele der Lehrerinnen und Lehrer steigen im Durchschnitt erst mit 29 in den Beruf ein. Zudem werden ständig neue Lehrkräfte benötigt, wobei auch 42 Jahre oftmals unter den Kollegen noch als jung gilt. Sollten noch weitere Hindernisse aufkommen, z.B. während dem Studium oder wenn man das Abitur nachträglich macht, kann es sehr eng werden, die Höchstaltersgrenze einzuhalten.
Oftmals werden auch Anklagen gegen die feststehende Altersgrenze eingebracht. Diese sogar meist auf Erfolg, da sich in den letzten Jahren immer mehr Leute einen Aufschwung dieser Grenze erhoffen oder sie evtl. sogar ganz abgeschafft wird. Bei den Anklagen gab es auch Personen, die die Grenze schon um Jahre überschritten haben und dennoch das Lehramt antreten durften, hierbei ging es also nicht nur um ein paar Monate. Durch die Beschwerden und Anklagen und verschiedenen Rechtsprechungen in den verschiedenen Bundesländern über diese Höchstaltersgrenze kann es dazu führen, dass in den nächsten Jahren hierfür noch mehr Besserung geschaffen wird, um es den Leuten zu erleichtern eine Verbeamtung zu erhalten.