Noch wird die Grundsteuer basierend auf den Immobilienpreisen der Jahre 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) erhoben. Diese Werte haben mit der aktuellen Marktlage kaum noch etwas zu tun, da die Wertentwicklungen der letzten Jahre nicht berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht, dem die Prüfung der Grundsteuer schon seit längerem vorliegt, könnte daher bald entscheiden, dass diese Erhebung als verfassungswidrig erklärt wird.
Brisant wäre dies für die Städte und Gemeinden, denn für sie sind die Grundsteuereinnahmen von rd. 13 Milliarden Euro eine wichtige Einnahmequelle. Verständlich, dass die Städte und Gemeinden daher auf eine schnelle Reform drängen.
Der Bundesrat hat Ende September 2016 einen von den Niedersächsischen und Hessischen Finanzministern vorgelegten Gesetzentwurf zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Bis auf Bayern und Hamburg unterstützen alle Länder das Reformvorhaben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Gebäudewert aus der Bruttogrundfläche sowie pauschalierten Herstellungskosten errechnet wird. So sollen bei unbebauten Grundstücken die Bodenrichtwerte, bei bebauten Grundstücken zudem der Wert des Gebäudes unter Berücksichtigung von Art und Baujahr den Gebäudewert beeinflussen. In regelmäßen Abständen sind zudem komplette Neubewertungen geplant, um künftige Bewertungsstaus zu verhindern. Aus dem Gebäudewert soll dann mithilfe der jeweiligen Landesmesszahl sowie den von den Kommunen festgesetzten Hebesätzen die neue Grundsteuer errechnet werden.
Von einer Erhöhung der Grundsteuer wären nach dem Gesetzentwurf u.a. Besitzer betroffen, deren Immobilien stark an Wert gewonnen haben, z.B. bei Wohnraum in Großstädten. Aber es betrifft auch den Mieter, wenn die Grundsteuern steigen über die Nebenkosten-Umlage.
Der Steuerzahlerbund kritisierte, das geplante Bewertungsverfahren sei zu aufwendig und streitanfällig, da rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Gegen die Bewertung würden hiernach vermutlich viele Immobilienbesitzer wiederum Klage erheben. Auch der Naturschutzbund und der Mieterbund sind mit dem Gesetzentwurf nicht einverstanden. Besitzer ungenutzter Brachflächen und Baulücken würden damit begünstigt und Zersiedlung sowie Immobilienspekulation gefördert. Eine reine Bodensteuer, die Gebäude außer Acht ließe, sei dagegen viel einfacher und unbürokratischer.