Die Mietpreisbremse, die seit Juni 2015 nach und nach in 313 Städten und Gemeinden als eines der wichtigsten Projekte der Regierungskoalition eingeführt wurde, ist gescheitert. Nachdem in den Großstädten die Mieten ständig anstiegen und der Wohnungsneubau zu lange dauert, sollten durch den Preisdeckel die Mietsteigerungen gebremst werden. Die anfänglichen Warnungen von Verbänden der Immobilienwirtschaft über einen möglichen Neubaustopp, Sanierungsstau und sogar DDR-Verhältnissen bewahrheiteten sich jedoch nicht. Schon früh erkannten andere Experten den „Papiertiger“ in dem Gesetz.
Mit der Mietpreisbremse gilt für die Miete in einem neu abgeschlossenen Mietvertrag ein Preisdeckel in den betroffenen Städten. Dabei darf dort nicht mehr als zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden. Doch die Mieten steigen trotzdem vor allem in den Metropolen ungebremst weiter. Fast alle Parteien wollen nach der Bundestagswahl im September erneut versuchen, die Mieten zu regulieren. Es ist zu erwarten, dass die neuen Regelungen dann wesentlich schärfer werden.
So plant die Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) eine Auskunftspflicht für Vermieter über die bisher verlangte Miete einzuführen. Dort wird in dem Bestandsschutz der bisher verlangten Miete einer der wesentlichen Konstruktionsfehler der Mietpreisbremse gesehen. Viele Vermieter behaupten bei Abschluss eines neuen Vertrags einfach, die Miete habe bereits zuvor über dem Preisdeckel gelegen. Der neue Mieter kann dies nicht nachprüfen. So soll der Vermieter verpflichtet werden, dem neuen Mieter den aktuellen Mietzins zu nennen. Dazu müsse ein geregelter Überprüfungsmechanismus eingeführt werden. Auch Heiko Maas (SPD) fordert schon seit Monaten, dass Vermieter wesentliche Informationen gegenüber ihren Mietern offenlegen sollen. Modernisierungsmaßnahmen sollen dann mit Rechnungen dokumentiert werden müssen.
Die bisher fehlende Sanktionsmöglichkeit der Mieter soll nach Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB) mit einem Rückzahlungsanspruch des Mieters von Beginn des Mietverhältnisses an über den Mietanteil, der die Obergrenze der Mietpreisbremsenregelung überschreitet, ausgemerzt werden. Der Mieterbund geht sogar noch weiter und fordert eine Änderung des Wirtschaftsstrafrechts: „Die Mietpreisüberhöhungsvorschrift des Paragrafen 5 WiStG ist so zu reformieren, dass Mieten, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet und die Vermieter mit einem Bußgeld belegt werden können.“
Dazu müssten weitere Ausnahmen der Mietpreisbremse beseitigt werden. Zwar sollte auch bei einer neu gebauten Wohnung die Miete einmal festgelegt werden können, danach aber den Regeln der Preisbremse unterworfen sein, schlagen die Grünen vor. Auch umfassende Modernisierungen und eine Möblierung dürften keine Ausnahmen mehr darstellen. Bisher seien alle Versuche, die Konstruktionsfehler der Mietpreisbremse zu beseitigen, an der CDU gescheitert.