Nachdem das Verfassungsgericht in Münster die Forderungen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig erklärt hatte, kam es zu Auseinandersetzungen zwischen etwa 200.000 Beamten und der Landesregierung.
Laut dem Gerichtsurteil sollten Beamte und Beamtinnen in NRW in den Besoldungsstufen A 11 und A 12 zwei Prozent mehr Geld für die Jahre 2013 und 2014 bekommen.
Für Beamten des höheren Dienstes (ab A 13) beschloss die rot-grüne Koalition zwei Nullrunden. Daraufhin reichten ungefähr 100.000 Beamte einen Widerspruch ein, auch die Opposition klagte. In einem Gespräch zwischen Landesregierung NRW und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft einigte man sich auf eine rückwirkende Erhöhung der Bezüge für die Beamten/Versorgungsempfänger.
Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppe A 11 werden hinsichtlich der Verhandlungen nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eine prozentuale Erhöhung der Besoldung um zirka 1,5 Prozent mit einem Festbetrag von 30 Euro monatlich für das Jahr 2013 bekommen. In 2014 soll die Besoldung der Beamten und Beamtinnen in Nordrhein-Westfalen nochmals um 1,5 Prozent und einem Sockelbetrag von monatlich 40 Euro steigen.
Die Anpassung der Beamtenbesoldung verschiebt sich bei den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um vier Monate, rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014. In den Besoldungsgruppen ab A 13 ist die rückwirkende Erhöhung der Bezüge um acht Monate zeitlich versetzt. Die Verhandlungen führten nach Äußerung des DGB und Beamtenbund zu einem guten Ergebnis. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass es nur zu einem kleineren Abstrich gegenüber den ursprünglichen Forderungen der Beamten komme.