Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich rund 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, ermittelte das Statistische Bundesamt. Zwei Drittel davon lassen sich damit erklären, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, kaum gut bezahlte Führungspositionen besetzen und seltener in den Hochlohnbranchen der Industrie beschäftigt sind. Dies herausgerechnet, verdienen Frauen auf den gleichen Positionen wie Männer branchenunabhängig durchschnittlich immer noch sieben Prozent weniger.
Bereits 2012 hatte die SPD-Fraktion einen Entwurf zu einem Entgeltgleichheitsgesetz vorgelegt. Teile davon wurden 2013 in den Koalitionsvertrag von Union und SPD aufgenommen und finden sich nun im aktuellen Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wieder. Nach langen Diskussionen konnte sich die Große Koalition auf Eckpunkte für ein neues Gesetz zur Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern einigen.
Mit dem "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern" könnten Arbeitnehmer in Firmen mit mehr als 200 Beschäftigten von ihren Chefs künftig Auskunft darüber verlangen, wie viel Geld ihre Kollegen durchschnittlich in vergleichbaren Positionen verdienen. Zudem müssten Firmen bei jeder Stellenausschreibung künftig ein Mindestentgelt angeben. Größere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen künftig regelmäßig einen Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen.
Würde das neue Gesetz beschlossen werden, bekämen rund 14 Millionen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Informationen zum Gehalt, so SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Betriebe mit Tarifbindung seien von den Regelungen ausgenommen.
Unterschiedliche Tätigkeiten wie die einer Küchenwirtschafterin und eines Kanalfacharbeiters sollen vergleichbar werden, indem die Firmen möglichst alle Tätigkeiten nach einem neuartigen Punktesystem bewerten. Vorbild für dieses Arbeitsbewertungsverfahren ist der "EG-Check", den die Hans-Böckler-Stiftung entwickelt hat. Damit lassen sich Löhne in ihre einzelnen Bestandteile wie Zulagen und Überstundenvergütungen zerlegen sowie verschiedene Funktionen im Unternehmen vergleichbar machen.
Heftige Kritik kommt von den Industrie- und Arbeitgeberverbänden sowie der CDU. Sie fürchten vor allem für mittelständische Unternehmen überlastete Personalabteilungen, höhere Kosten und "Bürokratiewahnsinn" sowie "Unfrieden in den Betrieben" und "ein Klima des Misstrauens und Ausforschens". Auch sei die zu große Reichweite, der zu weitgehende Auskunftsanspruch, die Bürokratie und die Ausnahme für kirchliche Arbeitgeber „nicht akzeptabel“, monierte die CDU. Nach Mitteilung des Familienministeriums bestehe "weiterer Beratungsbedarf zwischen den Ressorts", weshalb der Entwurf noch nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts steht, obwohl dieser von Schwesig nach monatelangem Streit in der Koalition im Oktober vorgelegt und eine Kabinettsbefassung im Dezember eigentlich angestrebt wurde.
In Österreich und Schweden gibt es bereits ähnliche Gesetze, allerdings haben diese nicht zu einer wesentlichen Annäherung der Gehälter von Frauen und Männer geführt.