Wenn man ein Kind bekommt, dann gibt es viele Veränderungen, nicht nur im Alltag, sondern auch im Beruf. Hierbei setzt man eine gewisse Zeit zur Erholung aus, erhält aber weiterhin Geld und man kann nach der Mutterschutzfrist noch den Mutterschaftsurlaub wahrnehmen. Somit gibt man das Kind nicht ständig in fremde Hände und kümmert sich selbst mehr um die Erziehung. Meist wird dieser Urlaub wahrgenommen, wenn der Mann weiterhin arbeiten gehen kann.
Jedoch gibt es hierbei viele Dinge, die man berücksichtigen sollte. Die Schutzfrist, sowie der Urlaub haben eine fest geregelte Zeit und das Geld das man erhält, sowie Vertragsverlängerungen gehören auch zu den Regelungen. Nach einer solch langen Zeit muss auch ein Wiedereinstieg in den Berufsalltag her, sodass man sich wieder eingewöhnen kann, die neuen Kolleginnen und Kollegen kennen lernt, sowie auch die Neuerungen bei der Arbeit besser versteht und dass der Berufsalltag nicht zu einer Körperlichen und Geistigen Hürde wird.
Die Mutterschutzfrist hat im Normalfall einen Zeitraum von ca. 14 Wochen. Jedoch muss man mit einbeziehen, dass die Entbindungen früher oder auch später stattfinden können. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem geschätzten Entbindungstermin und endet 8 Wochen nach dem Wirklichen Termin. Da sich dieser Termin auch um einige Tage verzögern kann, wird mit dem Beginn der 8 Wochen erst nach der Entbindung angefangen. Sollte eine Früh- oder Mehrlingsgeburt bevorstehen, so verlängert sich der besagte Zeitraum um 12 Wochen.
Auch das Mutterschaftsgeld hat festgesetzte Regeln. Während der Schutzfrist beispielsweise erhalten die Beamtinnen immer noch ihre Bezüge. Hierbei wird auch das Gehalt so gezahlt, wie es vor der Schutzfrist festgelegt war. Von der Krankenkasse erhält man auch Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro am Tag. Ist man hingegen privatversichert, kann man das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt in Bonn anmelden. Hierbei bekommt man maximal 210 €, zusätzlich aber noch Zuschuss vom Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber kann hierbei aber den Zuschuss anders berechnen, sodass dieser etwas niedriger als der frühere Nettoverdienst ausfällt.
Zusätzlich bedeutet Schutz natürlich auch Sicherheit für die werdende Mutter und das Kind selbst. Absicherungen am Verdienst können Stress und Sorgen reduzieren, außerdem hilft die lange Auszeit vom Beruf bei der Erholung, sowie Ansteckungsgefahren zu vermeiden. Bei der Mutterschutzfrist geht es also nicht nur um das Geld, sondern auch um die Erholung und die Entspannung. Sodass man auch Zeit für sich selbst findet und sich an einen neuen und ruhigeren Alltag gewöhnen kann, wobei auch dieser voll mit neuen Aufgaben und Herausforderungen ist, wenn das Kind einmal da ist.