Der Bundesrechnungshof musste nach der Auswertung von Stichproben feststellen, dass die Betreuung von 1,7 Millionen Hartz4-Empfängern „nicht effizient“ und „nur zufällig erfolgreich“ sei. Jeder zweite ALG II – Bescheid soll mindestens teilweise fehlerhaft sein, vermuten Experten.
So werden Leistungen nicht anerkannt, obwohl es einen rechtlichen Anspruch hierfür gibt. Viele bemerken den Fehler der Behörde nicht oder erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Betroffene können jedoch ihren Bescheid überprüfen lassen und eventuell eine Nachzahlung erhalten.
Die Bremer Kanzlei Legaltech Rightmart, welche die Website Hartz4widerspruch.de betreibt, prüft Hartz IV- Bescheide kostenlos für seine Nutzer. Sie können per WhatsApp oder E-Mail ihren Bescheid an die Betreiber senden. Die wichtigsten Informationen daraus werden dann automatisch, zum Teil aber auch händisch erfasst und in ein sogenanntes Workflow-Management-System eingetragen. Ein Sachbearbeiter wird dann vom System anhand eines Frage-Antwort-Gerüsts durch den Bearbeitungsprozess geführt. So sollen Fehler identifiziert werden wie beispielsweise eine falsche Anrechnung von Einkommen aus Nebenjobs oder eine Nichtanerkennung von erhöhtem Strombedarf, erklärt Rightmart.
Werden in dem Bescheid Fehler gefunden, fertigt das System einen individuellen Widerspruch an, der dann von einem Sachbearbeiter noch einmal abgeglichen, ergänzt und schließlich ans Jobcenter geschickt wird. Ein Rechtsanwalt wird nur hinzugezogen, wenn es unbedingt nötig ist. Damit verkürzt sich die Zeit, die dieser am einzelnen Mandat arbeitet und die Kosten sinken. Der Mandant bekommt im Optimalfall dann einen berichtigten Bescheid vom Jobcenter und schließlich mehr Geld.
Rightmart rechnet seine Gebühr dann mit dem „Verlierer“ ab. Bei einem falschen Bescheid zahlt also das Jobcenter die Rechnung, bei einem korrekten Bescheid erhält das Unternehmen über die sogenannte Beratungshilfe des jeweiligen Amtsgerichts seinen Lohn. Da die Mandanten ein geringes Einkommen haben, dürfen sie nach dem Beratungshilfegesetz diese staatliche Leistung beantragen. Für die Mandanten ist die Prüfung ihres Bescheides damit stets kostenlos. Da Rightmart die Verfahren zum Großteil automatisiert abwickelt, würden sich die Nettoeinnahmen pro Mandant von 200 bis 300 Euro dennoch lohnen, so das Unternehmen.
Dabei liege die Erfolgsquote bei nach eigenen Angaben fast 10.000 geprüften Bescheiden seit einem Jahr bei etwa 40 Prozent. Vor Gericht gehe man nur in fünf bis sieben Prozent der Fälle.