Grundschulen dürfen Kinder bei sich aufnehmen, auch wenn das Kind keine Papiere besitzt. Das bedeutet, auch wenn es hier keine Aufenthaltspapiere gibt, kann man das Kind trotzdem an einer Schule anmelden, sodass das Kind Bildung erhält.
Das macht beispielsweise eine Schule in Hamburg so, da der Leiter der Grundschule der Meinung ist, das jedes Kind das Recht auf Bildung hat. Viele sind deshalb der Meinung, dass es falsch ist, Bildung zu Verweigern, wenn der Papierkram fehlt. Wenn wir heutzutage die möglichen Mittel besitzen, dann ist es auch möglich einem Kind das Lernen zu erlauben, solange es hier ist. Der Grundschule in Hamburg reicht hierzu die Telefonnummer und E-Mail Adresse der Eltern, sodass diese erreichbar sind, im Falle eines Notfalls.
Laut einer Umfrage besitzen 62 von 100 Grundschulen in Deutschland keinen Weg, ein Kind ohne Papiere anzumelden. Wobei dies hier sehr einfach möglich ist. Die schlechten Situationen in der sich manche Familien befinden, werden somit zusätzlich auf das Kind produziert und dies darf hier einfach nicht sein. Es muss klare tiefgehende Regeln für solche Fälle vorliegen und vor allem kann man nicht dem Kind am Ende die Schuld geben. Wenn es schon hier ist, dann muss es auch die Erlaubnis haben zu lernen.
Viele der Menschen kamen mit einem Touristen-Visum und blieben dann hier um zu arbeiten, aber es gab auch Familien, die nach Ablehnung des Asyls untertauchten und hier geblieben sind. Dafür darf man jedoch nicht das Kind verantwortlich machen. Vor allem ist auch die Frage, wenn es sein ganzes Leben inoffiziell hier geführt hat und dies die einzige Heimat ist, die das Kind kennt, wo soll es dann hin, wenn das Kind selbst einmal erwachsen ist? Im Prinzip ist es für das Kind die Heimat, deshalb sollte es besonders in solchen Situationen das Recht auf Bildung besitzen, um die eigene Situation einmal selbst gestalten zu können. Gerade in Deutschland ist Bildung sehr wichtig um sich ein Leben aufzubauen, dies beginnt mit den Kenntnissen die man in der Grundschule erlernt, also verweigert man einem Kind in diesem Land das Recht auf Bildung, dann ist das als ob es nicht mehr atmen dürfte.
Rechtlich gesehen ist es nicht genau geregelt, wie und ob die Kinder eingeschult werden dürfen, dennoch können Grundschulen selbst etwas tun, wobei viele die Verantwortung auf z.B. Schulräte abgeben und somit kein richtiges Prinzip zur Aufnahme von Kindern ohne Papiere besteht. Geschätzt wird, dass es in Deutschland ca. 1.000 bis 10.000 Kinder ohne Papiere gibt. Wie viele davon aber wirklich eine Schule besuchen, besonders weil sie ja erst einmal die Erlaubnis der Schule erhalten müssen, ist unklar. Außerdem wird geschätzt, dass es in den nächsten Jahren noch mehr Kinder und auch Erwachsene ohne Papiere hierzulande geben wird.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen ist der Schulbesuch so geregelt, dass er stattfindet, unabhängig des Wohnaufenthalts. In Hamburg konnte auch jede Grundschule eine Regelung zur Aufnahme nennen, während es in Nordrhein-Westfalen nicht jeder Schule bekannt war, dass dies so geregelt ist.
Viele Schulen befürchten, dass es ihre Pflicht ist, die illegalen Personen hierzulande melden zu müssen oder sich selbst strafbar machen, wenn sie ein solches Kind aufnehmen. Das ist aber nicht richtig. Die Pflicht, die die Schulen besitzen ist, Bildung zu vermitteln und diese darf auch jeder wahrnehmen. Hierbei muss zusammen gearbeitet werden und nicht gegeneinander. Wenn alle mithelfen und dieser Regelung folgen würden, gäbe es hier keine Ungereimtheiten. Ziehen alle an einem Strang, hätte jedes Kind Bildung, egal ob gemeldet oder nicht und selbst wenn Behörden o.ä. etwas dagegen tun könnten, haben sie nicht die Möglichkeit dazu, dies zu tun wenn alle Grundschulen zusammen anders handeln würden.
Oftmals fehlen die Daten wegen des Einschulverfahrens, viele Schulen sind so aufgestellt, dass sie den Ort benötigen, in den die Kinder wohnen, um zu prüfen, ob das Kind auch wirklich in der Nähe der Grundschule lebt. Viele papierlose Kinder werden aufgrund dessen von den Grundschulen abgewiesen.
Ist das Kind einmal alt genug, um selbst auf eigenen Beinen zu stehen, dann besitzt es keine Möglichkeit das Leben für sich selbst einmal besser gestalten zu können, da dem Kind selbst die simpelsten Voraussetzungen fehlen, um irgendetwas arbeiten zu können, z.B. das Lesen. Verweist man es in 15 oder 20 Jahren dann in das eigentliche Heimatland zurück, beherrscht die Person möglicherweise die Sprache gar nicht und kann auch dort nichts aus seinem Leben machen. Im Prinzip ist dies nach einigen Jahren die Heimat der Kinder, wenn auch inoffiziell.
Experten meinen, dass es vier Punkte geben soll, die die Verteilung klarer gestalten.
Eine Erweiterung im Gesetz, die für jeden verständlich macht, dass es jedem Kind erlaubt ist, eine Schule zu besuchen, unabhängig von Herkunft oder Wohnsitz.
Daten die man nicht melden muss, dürfen auch nicht weitergegeben werden, da dies immer wieder Befürchtungen von Leuten sind, die keinen Wohnsitz haben, sodass diese entdeckt werden und aus dem Land verwiesen werden.
Die Grundschule muss sich auch auf schwierigere Einschulungsanfragen einstellen und darf diese nicht einfach abweisen. Die Schule muss sich hierbei um einen Weg kümmern und nicht der, der danach fragt.
Das Schulamt sollte diese Gesetze an die Eltern weitergeben, die in solchen Situationen sind, sowie auch an die Schulen selbst, da diese sich oftmals nicht sicher sind, ob diese Aufnahme auch rechtens ist.
Früher musste jede Schule, Kinder ohne Papiere melden, da es in dem Gesetz hieß, dass eine öffentliche Stelle, die davon erfährt, dass ein Ausländer sich illegal in Deutschland aufhält, gemeldet werden muss. Dies ist aber nun nicht mehr der Fall. Nun wurde das Gesetz aber so umgestaltet, dass Schulen, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen von den Meldepflichten ausgenommen wurden.
Die Ansätze existieren zwar bereits und werden auch schon des Öfteren umgesetzt, aber viele Schulen und Schulämter wissen von der Regelung nichts und befürchten, dass sie sich strafbar machen oder auch dem Kind, dass die Schule besuchen möchte, sowie den Eltern damit Schaden zufügen.
Schon lange wurde es von Menschenrechtlern und den Kirchen gefordert, dass die Kinder ohne Aufenthaltserlaubnis die Schule besuchen können. Seit 2011 ist das Gesetz nun auch so angepasst, dass die Schulen nichts mehr über die Kinder an die Ausländerbehörde weiterleiten müssen. Dies ist der wichtigste Schritt in die richtige Richtung, jedoch kam dieser leider noch nicht komplett bei den Schulen an. Diese denken oftmals noch, dass solche Kinder gemeldet werden müssen. Deshalb müssen solche neuen Gesetzesregelungen auch den Schulen direkt mitgeteilt werden.nach