In jungen Jahren denken Häuslebauer nur selten an einen Treppenlift, wenn sie sich den Traum vom Bau eines Eigenheims erfüllen. Doch Jahrzehnte später wird bedauert, dass sich das Schlafzimmer im Obergeschoss befindet, die Beine müde geworden sind, aber das Treppenhaus für einen Lift ungeeignet erscheint.
Der Einbau eines Treppenlifts kann rund 10.000 Euro kosten, wobei die Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro geben kann. Hierzu müssen drei Vergleichsangebote eingesendet werden, bevor die Krankenkasse über einen Zuschuss entscheidet. Dennoch bleibt ein Treppenlift trotz Zuschuss ein teures Vergnügen, welches jedoch für viele Betroffene das Geld mehr als wert ist.
Doch bei der finanziellen Planung des Alters steht oft nur der monatliche Betrag im Vordergrund, der für ein sorgenfreies Leben nach dem Beruf als notwendig erscheint. So wollen sich viele Menschen Dinge gönnen, für die während des Arbeitslebens nie genügend Zeit vorhanden war. Seltener wird bedacht, dass zum Alter auch die Möglichkeit gehört, ein Pflegefall zu werden. Obwohl dieses Schicksal rein statistisch nicht jeden trifft, ist dieses Risiko dennoch nicht zu vernachlässigen. Schließlich beträgt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland knapp 3 Millionen mit einer durchschnittlichen Pflegedauer von rund 7 Jahren.
Der Gesetzgeber unterscheidet unter dem Überbegriff „Pflegebedürftigkeit“ sehr unterschiedliche Schicksale. Daher gibt es eine weitere Unterteilung in fünf Pflegegrade, wobei die Einstufung eines Menschen im Wesentlichen von der Frage abhängt, wie selbständig er sein Leben noch führen kann. Während die Beeinträchtigungen im Pflegegrad 1 so gering sind, dass ein Pflegegeld oder die von einer Kasse finanzierte Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst noch nicht in Frage kommt, sind am anderen Ende der Skala Grad 5 Menschen erfasst, die schwer pflegebedürftig sind. Die Einstufung in einen Pflegegrad wird von Experten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder, bei Privatversicherten, von dem Unternehmen Medicproof vorgenommen. Die Betroffenen können der Einstufung widersprechen.
Die deutschen Pflegebedürftigen müssen sich jedoch keine Sorgen machen, dass das Geld für eine Pflege nicht reichen könnte, da das finanzielle Konzept auf einem Drei-Säulen-Modell beruht. Im ersten Schritt sind Zahlungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung vorgesehen. Genügt dieses Geld nicht, wird mit der zweiten Säule das Vermögen der zu pflegenden Person angetastet. Reicht auch dieses Geld nicht zur Pflege, stehen in der dritten Stufe staatliche Hilfen zur Verfügung.