Polizisten und Beamte von der Berufsfeuerwehr haben am Montag (16.12.2014) in Kassel und Wiesbaden gegen die im hessischen Haushalt 2015 geplante Nullrunde und die Stellenstreichungen demonstriert. Die Beteiligung war mit insgesamt 3500 Beamten etwa doppelt so hoch wie erwartet.
Im Zuge der ab 2020 beschlossenen Schuldenbremse muss die hessische Landesregierungen Einsparungen in ihrem Haushalt vornehmen. Im nächsten Jahr sollen die Landesbeamten daher mit einer Nullrunde bei der Besoldung zum Haushaltsausgleich beitragen. Für die Jahre 2016 bis 2019 sind bereits jetzt nur Besoldungserhöhungen von jeweils einem Prozent vorgesehen. In der Landesverwaltung sollen außerdem 270 Stellen gestrichen werden. Bis 2018 sollen es sogar 1800 Stellen weniger sein. Diese Sonderopfer gehen den Beamten zu weit und sie tragen ihren Unmut nun mit Demonstrationen auf die Straße.
In Kassel hatten sich 1500 Polizisten und Feuerwehrleute an dem Protestmarsch beteiligt. In der Landeshauptstadt Wiesbaden waren es sogar 2000 Demonstranten. Initiatoren waren die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Lehrergewerkschaft GEW. Insbesondere die GdP fordert faire Einkommen für Polizisten, die in Zeiten zunehmender Gewalt einen schweren Job hätten. Auch gegen die geplanten Kürzungen bei der Beihilfe, die eine Mehrbelastung der Beamten von 150 Euro pro Monat für Kassenbeiträge bedeutet.
Die schwarz-grüne Landesregierung hält dagegen. Es habe im vergangenen Jahr eine großzügige Besoldungserhöhung gegeben. Außerdem würden die Beamten in Hessen im Vergleich zu Beamten in anderen Bundesländern gut verdienen. Die Landesregierung hatte außerdem angekündigt, die Wochenarbeitszeit seiner Landesbeamten im Gegenzug von 42 auf 41 Stunden zu verringern. Die nötigen Einsparungen im Landeshaushalt seien ohne Sparmaßnahmen bei den Personalkosten, die etwa die Hälfte der Haushaltskosten ausmachen, nicht möglich.
Die Gewerkschaften halten dagegen und berufen sich auf verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten und die aktuell laufende Klage verschiedener Beamten vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Verwaltungsgericht Halle hatte zum Beispiel in einem Urteil darauf hingewiesen, dass die finanzielle Lage eines Landes bei der Festsetzung der Bezüge seiner Beamten keine Rolle spielen dürfe. Verfassungsrechtlich ist das Vorgehen der hessischen Landesregierung also bedenklich. Es bleibt abzuwarten, ob eine andere Lösung für Einsparungen im Haushalt gefunden werden kann, die auch die Beamten zufrieden stellt. Die Debatten über den hessischen Landeshaushalt 2015 beginnen diese Woche.