Es gibt viele Möglichkeiten, Beamte bei ihrer Arbeit zu behindern. Jedoch nicht nur die Polizei selbst, sondern auch Feuerwehr und der Rettungsdienst haben mit diesem Problem zu kämpfen. Auf der einen Seite haben nur die Polizisten die Erlaubnis für härtere Maßnahmen, wie z.B. ein Platzverweis oder eine kurzweilige Inhaftierung. Auf der anderen Seite behindert ein solches Vorgehen von Personen auch die tägliche Arbeit.
Daher wurde lang diskutiert, ob auch der Rettungsdienst und die Feuerwehr die Erlaubnis bekommen dürfen, einen Platzverweis auszusprechen. Gedacht ist die Platzverweise nicht willkürlich, sondern nur in Situationen, wenn die Polizeibeamten, die Feuerwehr oder der Rettungsdienst bei ihrer Arbeit gestört werden, diese auszuüben.
Erst einmal möchte jeder seine Arbeit ausführen können, sodass diese auch erledigt ist, ohne dabei aufgehalten zu werden und des weiteren geht es bei diesen Berufen oftmals um Zeit, Menschenleben oder um Situationen, die ohne Eingreifen ausarten können.
Auch wenn ein harmloser Fall ansteht, benötigt man durch solche Hinderungen länger für den Fall und hat somit das Problem, dass es länger dauert, bis man dem nächsten Fall nachgehen kann. Bei diesem kann es sich dann wiederum um einen Notfall mit verletzten Personen handeln, die man durch die Behinderung von Leuten später erreicht.
Sollten schlimmere Verletzungen begründet vorliegen und könnte der Rettungsdienst durch die Behinderung nicht rechtzeitig vor Ort sein, erhält die Person, die den Rettungsdienst behindert hat noch eine zusätzliche hohe Strafe.
Zudem wurde das Strafmaß allgemein von den Gerichten stark angehoben, sodass es in der Zukunft wohl gar nicht mehr so häufig zu einem solchen Fall kommt. Wenn die Strafen höher sind, dann werden sich die Leute auch nicht mehr so schnell behindernd einmischen.
Ein weiteres Problem an der Behinderung ist, dass die Sachlage unklar für die Beamten wird, weil sich evtl. Leute einmischen, die gar nichts mit der vorhandenen Situation zu tun haben oder weitere Streitigkeiten durch diese entstehen. Somit kann man der vorherigen Tat nicht konkret nachgehen und sie wird durch Pöbeleien und Behinderungen verschleiert.
Allerdings muss der neue Gesetzesentwurf erst noch von der Bundesregierung genehmigt werden, um auch wirksam gemacht zu werden. Die Strafen, die daraus folgen, belaufen sich auf bis zu 12 Monaten Haft oder eine hohe Geldstrafe, je nach Fall. Sollten bei Notfällen und anderweitigen Einsätzen die Polizeibeamten, Feuerwehr, Rettungsdienst, aber auch der Katastrophenschutz behindert werden, gilt das auch.
Dies hilft den Beamten dabei, dass sie mehr Ruhe während ihrer Arbeit haben, somit auch mehr Arbeit, da ein verärgerter Passant schnell auch zu einer Bedrohung werden kann. Die Arbeit verläuft somit für alle schneller und damit auch angenehmer.
Auch Personen, die Videos und Bilder vom Geschehen machen, sollen zukünftig bestraft werden. Darunter gibt es Leute, die möchten, dass eine gefährliche Situation länger andauert, um mehr Bildmaterial davon zu erhalten. Damit kann man evtl. auch Geld verdienen oder bekannt werden. Dadurch, dass dies auch viele andere Passanten tun, anstatt zu helfen, soll diese Tat generell verboten werden. Außerdem wird hier eine Person gefilmt, die in einer schmerzhaften, peinlichen oder gefährlichen Lage steckt und diese Aufnahmen deshalb von der Person auch unerwünscht sind.
Jedoch werden nicht nur die Personen bestraft, die für die Behinderung verantwortlich sind, es werden auch die bestraft, die den Verletzten nicht helfen und einfach nur zusehen. Besonders bei Verkehrsunfällen ist dies oftmals der Fall, wobei hier schnelle Hilfe und schnelle Gefahrenbeseitigung erforderlich sind. Ersthelfer vor Ort, sollten nämlich genau so hilfsbereit sein, wie der Rettungsdienst, da man auch mit weniger Kenntnissen schon viel Hilfe und Sicherheit in die Situation bringen kann. Nicht beteiligte Personen sollten daher lieber Verletzten helfen, die Situation zu entschärfen, Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst selbst rufen. Das ist für alle Beteiligten letztendlich viel besser, als das Behindern der Notfälle und die Verzögerung der Arbeit.