Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass das geplante Gesetz zur Tarifeinheit gegen Teile des Grundgesetzes verstößt. Grünenpolitikerin Beate Müller-Gemmeke forderte, dass Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Notbremse bezüglich des Gesetzentwurfs ziehen solle.
Nachdem im Dezember der umstrittene Gesetzentwurf für das Tarifeinheitsgesetz vom Kabinett beschlossen wurde, hatte die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, inwiefern die Gesetzesvorlage konform zur Verfassung ist. Dieses Gutachten liegt der Abgeordneten nun vor und es kommt zu dem Schluss, dass die von den Arbeitgebern gewünschte Tarifeinheit in der im Gesetzentwurf vorliegenden Form einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit darstelle. Dies ist ein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Veröffentlichung ungewiss
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags wird in der Regel ein hoher Stellenwert beigemessen. Allerdings sind die so angefertigten Gutachten nicht allgemein zugänglich. Der Abgeordnete, der den Auftrag für die Untersuchung erteilt hat, darf weder wörtlich aus dem Gutachten zitieren, noch dieses ohne weiteres veröffentlichen. Lediglich eine Wiedergabe des Inhalts in eigenen Worten sieht das Urheberrecht vor. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) hatte indes gefordert, dass die Bundestagsspitze das Gutachten veröffentlichen solle, um die Öffentlichkeit über die Einschätzung der Experten zu informieren, da es sich um einen Eingriff in ein elementares Grundrecht unserer Verfassung handele, so der dbb.Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen Koalitionsfreiheit
Müller-Gemmeke hatte sich auf ihrer Webseite und gegenüber der Zeitung Die Welt über den Inhalt des Gutachtens geäußert. Sie gab an, die Autoren sähen in den im Gesetz als unverhältnismäßig erklärten Arbeitskämpfen für Minderheitentarifverträge, einen indirekten Eingriff in das Streikrecht und damit in die Koalitionsfreiheit. Ein solcher Eingriff sei allein durch die Sicherung der Tarifautonomie nicht ausreichend zu rechtfertigen. Auch konnten die Gutachter keine Anzeichen für eine Zunahme von Arbeitskämpfen oder eine Gefährdung des Betriebsfriedens finden. Die vom Gesetzgeber als Begründung für den Gesetzentwurf angeführte Ordnungsfunktion der gesetzlichen Tarifeinheit sei außerdem nicht ausreichend belegt. Als Konsequenz des Gutachtens forderte sie außerdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf, in Bezug auf die Verabschiedung des Tarifeinheitsgesetzes die Notbremse zu ziehen.Müller-Gemme ergänzte diese Aussagen um ihre Bedenken, dass eine gesetzliche Tarifeinheit Konflikte zwischen Gewerkschaften verschärfen könnte. Es sei nicht Aufgabe der Politik, für Solidarität und Kooperationen zwischen den Gewerkschaften zu sorgen. Dies ließe sich nicht gesetzlich erzwingen und sei Aufgabe der betroffenen Gewerkschaften selbst.