Das Gesetz zur Tarifeinheit wurde letzten Donnerstag (11.12.2014) vom Bundeskabinett beschlossen. Als Reaktion darauf haben drei der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) zu einer Unterschriftenaktion gegen das Gesetzt ausgerufen. Der DGB äußerte sich bisher jedoch positiv zur geplanten Tarifeinheit.
Die Unterschriftenaktion der Gewerkschaften Ver.di, NGG und GEW, die alle Mitglieder des DGB sind, war mit über 18.000 gesammelten Stimmen ein großer Erfolg. Die Stimmung im DGB scheint angeheizt, hatte sich die Dachgewerkschaft bisher doch stets positiv über das Gesetz zur Tarifeinheit geäußert. Der Vorsitzende des DGB, Reiner Hoffmann, ist noch immer für das Gesetz, genauso wie die übrigen fünf Mitgliedsgewerkschaften des DGB. Über eine Spaltung mache er sich wenig Sorgen. Die Aktion richte sich nicht gegen die Gewerkschaft, sondern in erster Linie gegen die Politik.
Derart starke unterschiedliche Strömungen innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sind allerdings doch ungewöhnlich. So formuliert auch Hoffmann seine Äußerungen zum Kabinettsbeschluss vorsichtiger als noch vor wenigen Monaten. Unterstützt wird nun das Gesetz offiziell nur noch wegen der angeblich positiven Effekte für die Tarifgemeinschaft und die Förderung der Kooperation zwischen konkurrierenden Gewerkschaften. Über die mögliche Einschränkung des Streikrechts wird kaum geredet.
Die Unterschriftenaktion zeigt jedoch, dass Teile des DGB diese Zurückhaltung keineswegs gutheißen. Das Gesetz zur Tarifeinheit hätte zur Folge, dass kleine und Spartengewerkschaften defakto kein Streikrecht mehr besäßen. Nach gängigem Recht ist ein Streik nur zulässig, wenn das Ziel des Streiks der Abschluss eines Tarifvertrages sei. Da in Zukunft lediglich die Mehrheitsgewerkschaft in einem Betrieb das Recht zu solchen Verhandlungen habe, werde den übrigen Gewerkschaften auch ihr Streikrecht genommen.
Genau solche Einschränkungen wurden im DGB bereits im Mai dieses Jahres in einem Beschluss des DGB-Bundeskongresses abgelehnt. Mit seiner jetzigen Haltung zum Thema Tarifeinheit ignoriert der DGB-Vorstand also genau diesen Beschluss. Der Beamtenbund und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund prüfen derzeit, ob einer Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Tarifeinheit auch schon vor Inkrafttreten möglich ist. Die bisherige Unterstützung des DGB für das Gesetz fehlt der Politik jetzt jedoch und gerade von Seiten der Linken hagelt es weiterhin Kritik. Zusammen mit dem weiterhin schwelenden Streit zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn wird es wohl noch lange nicht ruhig werden um das Gesetz zur Tarifeinheit.