Eine Wärmedämmung an der Außenwand lohnt sich aus energetischer Sicht immer. Doch sie ist auch verpflichtend, wenn Änderungen, z.B. die Ausbesserung schadhafter Stellen an der Fassade eines Hauses mindestens zehn Prozent der jeweiligen Bauteilfläche betragen und in Verbindung mit dem Neuverputzen auch eine Dämmung gemacht werden muss. Dann sind auch die Bestimmungen der seit 2014 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Paragraph 11 der EnEV besagt, dass sich dabei die energetische Qualität nicht verschlechtern darf. Bereits dünne Dämmplatten verhelfen jedoch zur Energieeinsparung, bemerkt die Bauinnung Donau-Ries.
Eine Wärmedämmung mit 12 bis 16 Zentimeter dicken Dämmplatten, ist somit nicht bei der Anbringung von einem Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade ohne vorherige Entfernung des alten Putzes, erforderlich. Dann darf die Dämmstärke auch nur sechs, acht oder zehn Zentimeter betragen. Von dieser Ausnahme profitieren Häuser, bei denen nach einer Dämmung Dachüberstände, Fensterbänke und Regenrinnen angepasst werden müssten, was zusätzliche Kosten für die Sanierer verursachen würde.
Bisher konnten sich Hausbesitzer nur mit einer Sondergenehmigung von der Pflicht zu dicken Dämmstärken befreien lassen, wenn die Sanierung und die baulichen Anpassungen wirtschaftlich nicht rentabel wären. Zwar werden durch die dickeren Dämmstärken von 16 Zentimetern nur 30 Prozent mehr Energie eingespart im Vergleich zu den Dünneren von 8 Zentimetern, aber Experten raten aus wirtschaftlichen Gründen dennoch zu den dickeren Dämmstärken. Der Großteil der Kosten für die Dämmung beruht auf dem Gerüst und den Handwerkern, die Mehrkosten für das dickere Material hingegen seien minimal. Probleme mit Laibungen durch dicke Dämmstärken können beispielsweise durch Abschrägen der Dämmung im Fensterbereich vermieden werden, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Allerdings dürfen Standards der EnEV nicht mit den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwechselt werden, denn bei der KfW- Förderung werden sehr viele höhere energetische Standards angelegt, so dass eine dünnere Dämmung oft praktisch unmöglich ist. Bei einem Verzicht auf diese Förderung kann der Bauherr die Außenwände jedoch nach eigenen Vorstellungen dämmen, solange die Dämmung nicht schlechter wird.
Bei der Auswahl des Dämmstoffes sollten neben der Art und Dicke auch das wichtigste Kriterium, der Lambda-Wert zur Wärmeleitfähigkeit eines Materials, hinzugezogen werden. Damit wird beschrieben, wie gut der Dämmstoff Wärme transportiert. Je kleiner der Wert, desto besser ist die Wärmedämmwirkung und desto dünner kann das Material auf die Fassade aufgebracht werden. Gebräuchliche Dämmstoffe haben 0,025 bis 0,040 Watt pro Meter und Kelvin (W/mK), so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.