Der Staat fördert den Erwerb vom Eigenheim mit verschiedensten Förderprogrammen, unabhängig vom Einkommen. So fördert die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Beispiel das Energiebewusstsein der Immobilienerwerber. So kann beim Kauf einer energieeffizienten Wohnung beispielsweise ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro fließen.
Dazu kann sich der Käufer bis 100.000 Euro zu einem Effektivzins ab 1,21 Prozent von der KfW leihen (Stand Februar 2017). Der Zinssatz ist jedoch davon abhängig, wie viel Energie sich mit dem Haus einsparen lässt. Ausgangspunkt für die Beurteilung ist der Energieverbrauch eines nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) errichteten Gebäudes. So benötigt ein "KfW-Effizienzhaus 55" beispielsweise nur 55 Prozent der Energie.
Doch auch Immobilienbesitzer, die erst später die Energieeffizienz ihrer Immobilie verbessern wollen, können eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen. So werden beispielsweise Einzelmaßnahmen mit Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro bei einem Effektivzins ab 0,75 Prozent (Stand Januar 2017) gefördert. Sogar Tilgungszuschüsse von bis zu 3.750 Euro werden angeboten, so dass nicht das gesamte Darlehen zurückgezahlt werden muss. Als sogenannte Einzelmaßnahme wird zum Beispiel die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung von Wänden und Dachflächen gesehen. Allerdings sind dazu auch technische Mindestanforderungen zu erfüllen, um die Förderung zu erhalten. Hierunter fallen beispielsweise die Anwendung bestimmter Rechenvorschriften. Die genauen Anforderungen für Neubauten und Bestandsimmobilien erläutert die KfW-Bank detailliert auf ihrer Homepage.
Doch auch für Gebäude, die nicht den Effizienzstandards entsprechen, wird eine Förderung von der KfW-Bank angeboten, das Wohneigentumsprogramm. Dabei fördert das Kreditinstitut den Kauf einer Immobilie mit Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins ab 0,75 Prozent (Stand Februar 2017). Dennoch sollten Interessierte genau prüfen, ob die Angebote wirklich günstiger sind als die herkömmlicher Banken.
Wer einen Riester-Vertrag besitzt, kann sogar bis zu 100 Prozent seines angesparten und steuerlich geförderten Vermögens für eine Immobilie verwenden. Der entnommene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Doch auch wer noch keinen Riester-Vertrag hat, kann die staatliche Förderung für eine Darlehensaufnahme nutzen. Dabei fließen die Zulagen direkt in das Darlehen. Jeder Förderberechtigte erhält grundsätzlich 154 Euro jährlich. Dazu gibt es für alle, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, einen einmaligen Start-Bonus von 200 Euro. Pro Kind gibt es dazu eine Extra-Zulage in Höhe von 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und bei einem späteren Geburtsdatum sogar 300 Euro. Mit den Zulagen löst der Schuldner sein Darlehen schneller ab und während der Sparphase sind die staatlichen Förderungen komplett steuerfrei. Erst mit dem Eintritt ins Rentenalter werden die Steuern auf die geförderten Tilgungs- und Sparleistungen fällig. Dabei ist vorab schwer einzuschätzen, ob die Zulagen so hoch sind, dass sie von der Steuerlast im Alter nicht wieder aufgehoben werden und sich eine Riester-Förderung lohnt. "Da man die künftige Einkommensentwicklung und die familiäre Situation nicht vorhersehen kann, ist eine Berechnung der Vorteilhaftigkeit nur eine Annahme wenn.“
Aber auch die einzelnen Bundesländer bieten eigene Programme an. "Die Länder haben damit oft das Ziel, einkommensschwache Haushalte oder auch ganz bestimmte Regionen zu unterstützen", erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Unter der gemeinsamen Website der Verbraucherzentralen und der KfW-Bank und der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums www.baufoerderer.de können entsprechende Förderprogramme recherchiert werden, die aufgrund von Wohnsitz oder Einkommen in Frage kommen.