Einig waren sich die Parteien in den Koalitionsverhandlungen darin, etwas gegen die sich ständig zuspitzende Wohnungsnot in Deutschland tun zu wollen. Eine der diskutierten Maßnahmen haben CDU/CSU und SPD nun umgesetzt: Jungen Familien soll mit dem neuen Baukindergeld dabei geholfen werden, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen. Ab dem 18.09.2018 können nun die Förderanträge für das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.
Hier die wichtigsten Details der neuen Regelung:
Gefördert werden Familien mit mindestens einem Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 18 Jahre alt ist. Keiner der Antragsteller darf bereits eine Immobilie besitzen. Das Einkommen der Antragsteller – das können Alleinerziehende oder Ehe-/Lebenspartner sein – darf zusammen nicht höher als 75.000 Euro im Jahr plus 15.000 Euro für jedes Kind betragen. Gefördert wird Bau oder Erwerb von Immobilien, wenn die Familie selbst darin lebt. Wird die Immobilie verkauft oder vermietet, fällt die Förderung mit Verkauf bzw. Auszug weg. Die Höhe der Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind – 10 Jahre lang.
Bayern geht zudem einen lobenswerten Sonderweg: Hier bekommen die Antragsberechtigten noch zusätzlich 300 Euro pro Kind während des ganzen Förderzeitraumes sowie eine einmalige Zulage von 10.000 Euro.
Beachten sollten Familien, dass die Förderung zeitlich begrenzt ist. Antragsberechtigt ist, wer zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 einen Kaufvertrag unterschrieben hat oder unterschreibt bzw. eine Baugenehmigung erhalten hat oder erhalten wird. Die Anträge müssen dann innerhalb von 3 Monaten ab Baugenehmigung bzw. Abschluss des Kaufvertrages gestellt sein.
Eine Reihe von Details sind nach derzeitigem Stand noch unklar, weil das Gesetz zum Baukindergeld noch nicht verabschiedet ist. So ist unklar, ob es eine Höchstgrenze förderfähiger Kinder geben wird. Unklar ist auch, ob der Begriff „Familie“ auch unverheiratete Paare und Patchworkfamilien umfasst. Außerdem ist unklar, was mit der Förderung passiert, wenn das Einkommen nach Antragstellung später über die Einkommensgrenzen steigt. Kommen später weitere Kinder dazu, bekommen Familien für diese wahrscheinlich kein weiteres Geld – dafür erhalten sie für Kinder, die während des Förderzeitraumes das 18. Lebensjahr vollenden, die Förderung wahrscheinlich so lange weiter, wie Kindergeld gezahlt wird. Unklar sind schließlich auch die genauen Regeln im Falle einer Trennung / Scheidung.
Seit die Pläne der Großen Koalition bekannt wurden, wurde das Baukindergeld allerdings auch kritisiert. Kritiker befürchten vor allem, dass die Förderung gerade in den Großstädten, wo die Kauf- und Baupreise viel höher sind, Familien viel weniger hilft als auf dem Land, wo der Wohnungsmangel ohnehin geringer ist. Jedoch gilt wie bereits bei der 2006 ausgelaufenen Eigenheimzulage: Auch das Baukindergeld wird vielen jungen Familien helfen, die Eigenkapitalschwelle zu überschreiten, und das Wagnis der Finanzierung einer eigenen Immobilie einzugehen. Grundsätzlich ist zudem jede Maßnahme zu befürworten, die das dringliche Problem der Wohnungsnot in Deutschland angeht.
Es ist allerdings zu hoffen, dass das Baukindergeld, das nur einer begrenzten Bevölkerungsschicht hilft, nicht die letzte Maßnahme auf diesem Weg bleibt. Weitere Maßnahmen, um die Wohnungsnot für noch viel mehr Menschen zu lindern, sind notwendig, wenn der soziale Friede auf Dauer aufrecht erhalten werden soll.