In Baden-Württemberg wird es ab 2019 an bestimmten Tagen ein Fahrverbot für ältere Dieselautos geben, das erste Fahrverbot bundesweit. Dies hat die schwarz-grüne Landesregierung nun auf Drängen der Europäischen Kommission und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beschlossen. Schon 2015 hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da in vielen Großstädten und Regionen die erlaubten Stickstoffdioxid-Grenzwerte immer wieder überschritten werden, darunter auch Stuttgart. Nachdem die Politik jedoch hierauf nicht reagierte, versandte Brüssel Aufforderung zur Verbesserung der Luftqualität, bevor man Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben würde. Die DUH hatte sogar schon 2015 beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein Gerichtsverfahren mit der Forderung nach strengeren Maßnahmen für sauberere Luft gegen das Land Baden-Württemberg angestrengt. Das Diesel-Fahrverbot sei nach Mitteilung der Landesregierung ein "wichtiger Baustein" im Verfahren gegen die DUH.
Auch viele andere Großstädte könnten der Einführung eines Fahrverbots für Diesel-Autos folgen. So hatte sich auch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf im September 2016 bei einem Verfahren der DUH gegen die Bezirksregierung Düsseldorf für Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ausgesprochen. Es sei erwiesen, dass die Emissionen von Dieselautos zu einem großen Teil der Luftbelastung in Städten verantwortlich seien, so die Richter. Genauso sahen es im Februar 2017 auch die Münchener Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wo die DUH ebenfalls wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid geklagt hatte.
Zwischenzeitlich lässt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Rechtslage für Fahrverbote beim Bundesverwaltungsgericht klären. Es wird geprüft, unter welchen Umständen nach jetziger Rechtslage ein Diesel-Fahrverbot durch das Zeichen "Verbot für Kraftwagen" mit entsprechendem Zusatzschild für Diesel angeordnet werden kann. Es wird als richtungsweisend für ähnliche Verfahren in Reutlingen, Berlin, Aachen, Bonn, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Darmstadt, Frankfurt, Limburg, Offenbach und Wiesbaden und Mainz angesehen.
Daneben bemängelte die EU in ihrem Mahnschreiben in insgesamt 28 Regionen in Deutschland die regelmäßige Überschreitung von NO2-Grenzwerten. Dies sei unter anderem in Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main der Fall.
Das tageweise Fahrverbot wird jedoch von der DUH als nutzlos kritisiert. Besser sei die Einführung einer blauen Plakette für Dieselautos, die die Euro-6-Norm erfüllen und damit höchstens 80 Milligramm Stickoxide pro Kilometer ausstoßen sowie der Einrichtung bestimmter Zonen in den Städten, die für Selbstzünder tabu sind, so auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bislang scheiterte die Einführung der blauen Plakette jedoch am Widerstand vom Bundesverkehrsministerium er wird stattdessen für eine Umstellung von Taxen, Bussen oder Behördenautos in Städten auf alternative Antriebe plädiert.