Seit über 40 Jahren sorgt das Bernrieder Einheimischenmodell dafür, dass die Gemeinde ihren Bürgern günstigeres Bauland als auf dem freien Markt anbieten kann. Durch die Lage am Starnberger See ist die Wohngegend bei betuchten Münchnern so beliebt, dass die Preise explodierten und junge Familien aus dem Ort auf dem freien Markt kaum Chancen auf den Eigentumserwerb vor Ort haben. Das Einheimischenmodell bietet dagegen aktuell günstiges Bauland ab 225 Euro pro Quadratmeter an, weniger als die Hälfte des Marktpreises.
Entsprechende Einheimischenmodelle gibt es in rund 200 bayerischen Kommunen, wo das Bauland rar und teuer ist. Darunter hauptsächlich Ballungsräume wie München und Augsburg sowie besonders beliebte und teure Wohngegenden wie der Starnberger See und der Tegernsee. Dabei hatte die EU seit mehreren Jahren mit den für die Vergabe der Bauplätze notwendigen Bedingung der mehrjährigen Ortsansässigkeit einen Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit gesehen. Schließlich seien EU-Bürger benachteiligt, wenn sie für Bauland Marktpreise zahlen müssten, während Ortsansässige es zum Vorzugspreis bekämen.
Nach langen Diskussionen konnte nun ein Kompromiss gefunden werden. Zwar darf die Ortsansässigkeit künftig kein K.-o.-Kriterium für die Teilnahme an einem Einheimischenmodell mehr sein, doch das heißt nicht, dass sie keine Rolle mehr spielen dürfe. Neben der Ortsansässigkeit von maximal 5 Jahren werden auch das ehrenamtliche Engagement, der Grad der Behinderung, pflegebedürftige Angehörige und die Zahl der Kinder des Bewerbers berücksichtigt. Schließlich sollen auch Ehrenamtliche beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, die sich für ihren Heimatort einsetzen, beim Einheimischenmodell entsprechend berücksichtigt werden, betonte Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann. Dabei dürfe das Kriterium der Ortsansässigkeit jedoch nur maximal zu 50 Prozent gewichtet werden. "Die Ortsgebundenheit ist ein wesentlicher Eckpfeiler bei der Verteilung von Grundstücken im Rahmen von Einheimischenmodellen." Keine Chancen haben dagegen Bewerber mit einem Einkommen oder Vermögen wie bereits vorhandenes Immobilieneigentum oder sonstiges Vermögen wie Aktien und Sparguthaben, das höher als das Durchschnittseinkommen der jeweiligen Gemeinde ist. Dabei erhöht sich der Betrag bei Ehepaaren und Kindern.
Der Bundestag hat in der kürzlich beschlossenen Baugesetzbuchnovelle die Einigung mit der Europäischen Kommission bereits berücksichtigt. Der Bundesrat befasst sich am 31. März 2017 mit dem Gesetz.