Ab 31. März 2018 müssen nach einer Abstimmung des EU-Parlaments neue Autos mit eCall (kurz für Emergency Call) ausgerüstet sein. Bei einem Unfall übernimmt der automatische Notruf den Hilferuf, wenn der Fahrer nicht mehr selbst Hilfe rufen kann. Damit sollen die Straßen sicherer werden. In der EU sind im Jahr 2015 insgesamt 26.000 Menschen durch Verkehrsunfälle ums Leben gekommen. Mit dem neuen Notrufsystem eCall sollen laut EU-Kommission jährlich 2500 Menschenleben gerettet werden. Durch das System soll die Reaktionszeit der Rettungskräfte in ländlichen Gebieten durch den automatisch abgesetzten Hilferuf um bis zu 50 Prozent, in städtischen bis zu 40 Prozent reduzieren werden können.
Das Notrufsystem sollte ursprünglich schon im November 2015 eingeführt werden, doch Proteste von Datenschützern haben die Einführung verzögert. Der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat berechnet, dass die neue Technik nicht vor 2035 in der deutschen Pkw-Flotte flächendeckend vorhanden sein werde.
Bei einem schweren Autounfall sendet das System automatisch einen Notruf. Crashsensoren bemerken, wenn die Airbags auslösen und starten den Hilferuf. Verschiedene Sensoren und Sicherheitstechniken verhindern, dass eCall nicht bei einem leichten Parkrempler die Rettungsstelle informiert. Doch auch manuell kann das Notrufsystem mithilfe eines entsprechenden Knopfes im Auto ausgelöst werden. Mit dem Hilferuf wird eine Sprachverbindung zwischen Fahrzeug und Rettungsleitstelle aufgebaut, in der weitere Unfalldetails durchgegeben werden können.
Der Notruf eCall soll europaweit funktionieren. Mithilfe von Mobilfunk und Satellitenortung soll aus dem betroffenen Auto heraus eine Telefonverbindung zur Rufnummer 112 der nächstgelegenen Rettungsleitstelle hergestellt werden können. Die Rettungszentrale versucht zunächst nach einem Unfall, einen telefonischen Kontakt herzustellen. Meldet sich der Fahrer nicht, wird sofort der Krankenwagen auf den Weg geschickt. Mithilfe der präzisen Ortsangabe, die automatisch an die Rettungszentrale gesendet wird, egal, ob im freien Gelände oder auf der Autobahn, finden die Retter schneller den Verunglückten.
Dabei dürfen nach EU-Regeln die Daten von den Notdiensten und ihren Dienstleistern, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person, nicht an Dritte weitergegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge aufgrund der eCall-Technologie ständig verfolgbar sind. Bei einem Halterwechsel muss keine Datenaktualisierung erfolgen, da das bordeigene eCall-System keine Daten des Halters oder Fahrers speichert. Nach der EU-Verordnung darf der eCall jedoch nicht über ein drahtlos per Bluetooth verbundenes Mobiltelefon abgesetzt werden. Die Mobilfunk-Sende- und -Empfangseinheit muss inklusive der Sim-Karte für eCall fest im Auto eingebaut sein.