Im Februar soll das Bundesverwaltungsgericht über das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten entscheiden.
Millionen Dieselautos könnten damit um einige tausend Euros an Wert verlieren, abhängig von ihrem Ursprungskaufpreis. Wer will schon einen Gebrauchtwagen kaufen, mit dem man nicht zum Einkaufen oder zur Arbeit in die Stadt fahren kann?
Zwar könnten nach Experten Hardware-Nachrüstungen diese Fahrverbote verhindern, welche auch eine Folge der Dieselaffäre sind, doch das Verkehrsministerium lehnte diese Maßnahme ab, die Autoindustrie übrigens ebenso. Nun spricht sich jedoch ausgerechnet ein Gutachten der TU München im Auftrag der Bundesregierung für die Nachrüstung sogenannter SCR-Katalysatoren für Dieselfahrzeuge aus, denn die SCR-Katalysatoren seien eine "sehr effiziente Maßnahme zur Emissionsreduzierung". Dieses System werde daher für eine Nachrüstung im Gutachten vorgeschlagen.
Diese Technik wird bereits in vielen Fahrzeugen eingesetzt, die sich auf dem Markt befinden. Hierzu benötigen die Dieselautos die synthetisch hergestellte Harnstofflösung AdBlue, die in einem Extratank im Fahrzeug eingefüllt wird. Eine thermische Reaktion zersetzt AdBlue in Ammoniak, welches im SCR-Kat wiederum mit den Stickoxiden reagiert und diese dann in Wasser und Stickstoff umwandelt.
Mit der Nachrüstung für rund 1.300 Euro reduziere sich der Anteil der giftigen Stickoxide um 90 Prozent. Damit könnten diese Dieselfahrzeuge von Fahrverboten in deutschen Innenstädten ausgenommen werden. Die Autohersteller wenden dagegen ein, dass das Reinigungssystem zu kompliziert einzubauen und im Fahrzeug kein Platz dafür vorhanden sei. Doch nach dem Gutachten sei "der Bauraum für eine SCR-Nachrüstung ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorhanden." So verfügten viele Autos - vor allem die, die für den Export in die USA vorgesehen sind - bereits über den nötigen Bauraum, so unter anderem die klassischen Dienstwagen wie der VW Passat, die Mercedes E-Klasse oder der Audi A4.
Das Bundesverkehrsministerium sowie die Hersteller haben dagegen bisher nur Softwareupdates für Dieselfahrzeuge vorgesehen. Ungeklärt ist dabei die Frage, wer die Umrüstung bezahlen muss. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, SPD, sieht die Autokonzerne in der Pflicht, doch die weisen jegliche finanzielle Verantwortung aus der Dieselaffäre von sich. So erlaube eine angebliche Gesetzeslücke, das Abschalten der Abgasreinigung aus Motorschutzgründen. Auch die Deutsche Umwelthilfe verlangt, dass die Autokonzerne zahlen, da die Abschalteinrichtungen oft der Regel- und nicht der Ausnahmebetrieb gewesen seien. So sei bei vielen Dieselfahrzeugen das System zu mehr als zwei Dritteln der Zeit abgeschaltet gewesen.