Der Bundestag hat seine Vorgaben für das Bundeskartellamt gegen verbraucherschädigendes Verhalten von Unternehmen verschärft. Das Amt erhielt neue Befugnisse, darunter auch die Auflösung von Kapitalgesellschaften.
Die zusätzlichen Rechte der Kartellbehörden zielen darauf ab, den Wettbewerb in der deutschen Wirtschaft fairer zu gestalten. Dieses Ziel verfolgt die Wettbewerbsrechtsreform, die der Bundestag mit Stimmen von SPD, Grünen in der Ampelkoalition der FDP beschlossen hat. Auch die Linke stimmte dafür, während CDU/CSU und AfD dagegen stimmten. Damit werden die Befugnisse des Bundeskartellamtes erweitert, Wettbewerbsverzerrungen in bestimmten Bereichen zu erkennen und Gegenmaßnahmen ggf. anzuordnen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums handelt es sich um die größte Reform der letzten Jahrzehnte in diesem Bereich.
Umfassende Kontrolle
Künftig sollten Behörden ihr besonderes Augenmerk nicht nur auf einzelne Unternehmen, sondern auch auf Marktstörungen richten. Außerdem wird es für den Staat einfacher, Gewinne auszuschöpfen, die Unternehmen durch Verstöße gegen das Kartellrecht erzielen. Bei besserer Handhabung sollte der Gewinn wieder abgezogen werden. Im Extremfall könnten auch Unternehmen aufgelöst werden.
Kritik aus der Opposition
Die Vorsitzende der Mittelstandsunion (CDU), bezeichnete das Projekt als „Gift für den Wirtschaftsstandort Deutschland“. Der Staat darf in Zukunft ohne Unternehmensschuld in den Markt eingreifen.
Die Union lehnte dies ab. „Nationaler Wettbewerb garantiert nationale Wettbewerbsfähigkeit“, sagte der Wirtschaftsminister (Bündnis 90/Die Grünen). Diese Reform wird daher zur Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beitragen.