Seit Februar 2016 steht den Sicherheitsbehörden eine speziell entwickelte Software zur Verfügung, um die Kommunikation von Tatverdächtigen auf PC und Laptops auszuspähen. Dies ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich möglich, erfordert aber hohe Hürden.
So darf der Trojaner nur eingesetzt werden, "wenn tatsächlich Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" bestehen. Auch der Umfang der Überwachung ist begrenzt. Es dürfen keine "ruhenden" Dateien auf dem Computer kopiert oder Screenshots gemacht werden.
Mit der Späh-Software der Sicherheitsbehörden zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sollten laufende Gespräche und Chats direkt auf dem von der Zielperson genutzten Gerät noch vor einer Verschlüsselung der Kommunikation mitgeschnitten werden. Da die Software jedoch nur ein einziges Programm - nämlich Skype - auf einem Computer überwachen, auf Kommunikationsvorgänge beschränkt und auf mobilen Endgeräten nicht einsetzbar ist, bleiben gerade die gerne bei z.B. Dschihadisten oder Rechtsextremisten genutzten Instant-Messenger wie Whats App oder Facebook in der Smartphone-Nutzung ohne Überwachung.
Da die Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp, Viber, Telegram oder Threema ihre Verschlüsselungsalgorithmen kontinuierlich weiter verbessern und bislang von den deutschen Behörden nicht geknackt werden konnten, sei die Überwachung der Telekommunikation durch einen heimlich auf dem Handy eines Verdächtigen installierten Trojaners jedoch in bestimmten Fällen unumgänglich, argumentieren hochrangige Kriminalbeamte.
Insofern verwundert es nicht, dass das Bundeskriminalamt laut Medienberichten den Einsatz eines 3. neu zu programmierenden Bundestrojaners auf diese mobilen Endgeräte plant auszuweiten. Alle Eingaben auf diesen Geräten sollen damit schon vor der Verschlüsselung mitverfolgt werden können. Die neue Software sowie andere "operative IT-Systeme" sollen mit Kosten von rund 50 Millionen Euro im Bundeshaushalt angesetzt sein. Notfalls sollen auch externe Dienstleister bei der Entwicklung der neuen Software helfen, teilte das Bundesinnenministerium dem Haushaltsausschuss mit. Dabei wird der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA wohl nicht gemeint sein, denn "im kommerziellen Bereich gebe es technische Lösungen auch für mobile Plattformen".