Die Bundesregierung verwehrt den Bundesbeamten derzeit die Übertragung einer abschlagsfreien Rente/Pension im Ruhestandsalter von 63 Jahren. Die Bundesregierung teilte in Berlin mit, dass die Prüfungen hinsichtlich der Übertragung von Mütterrenten auf die Beamtenversorgung noch nicht abgeschlossen seien.
Zuvor hat die Frauenunion eine Übertragung der Mütterrenten auf die Beamtenversorgung gefordert. Laut Bayern ist eine Anhebung der Pensionen von etwa 0,9 Prozent pro Kind im Gespräch. Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden bekämen dann ein zusätzliches Jahr für die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Nach Meinung der Frauenunion sollten auch Beamtinnen in Ruhestand eine erhöhte Mütterrente beziehen. Im Osten errechnete man eine Erhöhung der Mütterrenten von ungefähr 26 Euro, im Westen 28 Euro.
Verglichen zu den anderen Bundesländern hat das Bundesland Bayern angekündigt, die beschlossenen Rentenreformen von Union und SPD auf ihre eigenen Landesbeamten zu übertragen. Daraufhin erklärte die Bundesregierung in einer Stellungnahme, dass die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zwei selbstständige, nicht miteinander vergleichbare Alterssicherungssysteme sind.
Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und das Saarland sehen laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa keinen Handlungsbedarf für die Übertragung der Rentenreform auf Ihre Staatsdiener. Der Chef des Deutschen Beamtenbundes fordert eine abschlagsfreie Pension für Beamte mit 45 Dienstjahren. Zudem verlangt der dbb Chef entsprechend der Neuregelung im Rentenrecht die Anhebung der Kindererziehungszuschläge für Neugeborene vor 1992.
Der Bundesinnenminister der CDU war im Januar gegen eine Übertragung der Rente mit 63 auf die Bundesbeamten. Er sprach von einer möglichen Frühpensionierung in besonders gefährdeten Berufen wie Feuerwehr, Polizei und Justizvollzugsanstalten.