Seit dem Diesel-Skandal fällt der Dieselanteil bei Neufahrzeugen immer weiter. Wegen möglicher Fahrverbote für Dieselautos in Innenstädten sind viele deutsche Autokäufer extrem verunsichert, besonders seit das Bundesverwaltungsgericht die Fahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt hat.
Mit einer Werbeaktion will BMW nun gegen diese Verunsicherung kämpfen und verspricht daher nun die Rücknahme für Diesel-Leasingfahrzeuge. Danach sollen Kunden, die nach dem 15. März einen neuen Leasingvertrag über ein Dieselauto abschließen, auch garantiert damit fahren dürfen, wenigstens in seiner direkten Umgebung. Ein anderes, vergleichbares Fahrzeug können die Kunden dann leasen und das bisherige Auto zurückgeben, wenn es von einem Fahrverbot betroffen ist. Die Sperrzone muss jedoch in einem Umkreis von 100 Kilometern um den Erstwohnsitz oder den Arbeitsplatz des Leasingnehmers liegen.
Dabei ist das Risiko für BMW ziemlich überschaubar, weil die neu geleasten Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro 6 entsprechen, bei einigen Modellen sogar schon dem neuesten Standard Euro 6d, die garantiert nicht von Fahrverboten betroffen sein werden. Dazu können Fahrverbote für Euro-6-Autos, wenn überhaupt erst nach einer langen Vorlaufzeit, eingeführt werden. So können nach dem Bundesverwaltungsgericht in Stuttgart frühestens ab September 2019 Fahrverbote für Fahrzeuge der Vorgängerstufe Euro 5 zugelassen werden.
Doch nicht nur BMW sichert seinen Kunden eine solche Anti-Fahrverbots-Garantie zu. So bietet auch Nissan bereits seit einigen Monaten eine sogenannte Innenstadtgarantie für die Modelle Qashqai und X-Trail mit Dieselmotoren an. Die Garantie ist gegen einen Aufpreis von 500 Euro käuflich zu erwerben. Mit ihr kann das Fahrzeug zum dann aktuellen Preis an Nissan zurückgeben werden. Dennoch ist auch hier auf das Kleingedruckte in der Garantie zu achten. Die Autos müssen über die Nissan Bank finanziert worden sein und das Rücknahmeversprechen gilt nur innerhalb der ersten vier Jahre, wenn ein Fahrverbot im Umkreis von 100 Kilometern um den Wohnort eingeführt wird. Dazu muss die Sperrzone aber mehr als 30 Tage pro Jahr gelten, einzelne Tage genügen hierfür nicht.