Die Rente mit 63 und die Mütterrente sind für Rentenberechtigte bereits Realität. Bis auf Bayern hat allerdings bisher kein Bundesland Teile des Rentenpakets auch auf seine Beamten übertragen. Der Bund hält die Anpassung für nicht notwendig.
Wer nach 45 Berufsjahren mit 63 in Rente gehen möchte, der kann dies jetzt ohne Abzüge tun. Für die Staatsdiener sieht die Lage anders aus. Eine Pensionierung nach 45 Berufsjahren und damit eine Übertragung des Rentenpaketes auf Beamte sind von der Bundesregierung nicht vorgesehen. Der DGB argumentiert, dass Verschlechterungen stets wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wurden. Verbesserungen würden jedoch als unberechtigte Forderungen abgetan.
Innenminister Thomas de Maizière sieht keine Notwendigkeit für die Möglichkeit der Pension mit 63. Im Gegenteil würde damit ein falscher Anreiz zur Frühpensionierung geschaffen, der den herrschenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst noch verschärfen würde. Auch der Versucht, die Beamtenversorgung nachhaltig zu sichern, sei damit nicht vereinbar. Der DGB gab jedoch zu bedenken, dass insbesondere Beamte im einfachen und mittleren Dienst sehr von der Möglichkeit der Pension mit 63 profitieren würden. Die tägliche Belastung dieser Beamten sei sehr hoch und wer früher in Pension gehen müsse, der leide unter hohen Abschlägen von derzeit 3,6 Prozent pro Jahr.
Auch bei der Mütterrente gibt es von Bundesseite bisher keine Pläne für eine Übertragung auf die Beamtinnen. Der DGB argumentierte, es sei nicht nachvollziehbar, wieso es für vor 1992 geborene Kinder bei Beamten keine analoge Regelung zur Rentenregelung geben solle. Für Kinder, die nach diesem Zeitpunkt geboren wurden, sieht das Beamtenrecht sehr wohl eine ähnliche Regelung wie diejenige für Rentenempfänger vor. Die Ungleichbehandlung sei nicht einleuchtend.
Als einziges Bundesland hat bisher Bayern reagiert und bietet die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten auch für seine Landesbeamtinnen an. Der bayerische Finanzminister sagte, dies sei „gerecht und ein wichtiges familienpolitisches Signal“, da alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten. Die in Bayern regierende CSU hatte sich auch für die Mütterrente im Rentenpaket stark gemacht und übernimmt nun auch bei den Beamtinnen die Vorreiterrolle. Auch Baden-Württemberg prüft derzeit, ob die Mütterrente auf seine Beamtinnen übertragen werden soll.