Der Frühling kündigt sich an – noch immer kann es aber Minusgrade geben und die Zeit der Frühlingsstürme kommt. Auf den meisten Baustellen wird wieder gearbeitet – wenn die Arbeit überhaupt unterbrochen war. Die früher obligatorische Winterpause am Bau gibt es dank neuer Materialien, milder Winter und der Ungeduld der Bauherren, die zumeist möglichst schnell in ihr neues Haus einziehen möchten, in aller Regel nicht mehr. Wenn nicht gerade meterhoher Schnee liegt oder die Temperaturen tagelang deutlich unter den Gefrierpunkt sinken, wird gebaut.
Dabei gibt es auf Winterbaustellen und in der Übergangszeit spezifische Risiken, die den Bauherren bewusst sein sollten. Das betrifft z.B. Bodenarbeiten: ist der Boden gefroren, ist der Aushub ungleich schwieriger. Taut Schnee, ist der Boden sehr weich und schwer abzutransportieren. Bei den Baumaterialien gibt es eine Reihe von Stoffen, die bei niedrigen Temperaturen die Materialeigenschaften ändern. Als Faustformel gilt: die „magische Grenze“ für die normale Verarbeitbarkeit vieler Materialien liegt bei etwa 5°C; sinken die Temperaturen länger unter diesen Wert, laufen viele chemische Prozesse anders ab. Dann muss bei der Verarbeitung viel genauer darauf geachtet werden, die Herstellervorgaben präzise zu beachten. Oft sind auch zusätzliche Maßnahmen notwendig, um sicherzustellen, dass z.B. der Beton richtig aushärtet. Bestimmte Arbeiten, wie das Aufbringen von Putz oder Farben im Außenbereich, sollten grundsätzlich nicht bei Minustemperaturen erfolgen.
Beim Innenausbau muss besonders sorgfältig auf die richtige Austrocknung der Materialien geachtet werden. Wird z.B. Estrich vor Weihnachten verlegt, um bis ins neue Jahr austrocknen zu können, muss regelmäßig gelüftet und geheizt werden, um die Feuchtigkeit abzutransportieren – sonst kann sich Schimmel bilden. Grundsätzlich muss in der kalten Jahreszeit und der Übergangszeit alles abgedeckt werden, was feuchtigkeits- oder frostempfindlich ist. Das betrifft das Mauerwerk selbst ebenso wie Holzbauteile, z.B. den Dachstuhl. Dieser kann mit Planen oder Notdächern abgedeckt werden. Auch die Dämmmaterialien müssen trocken bleiben.
Erfahrene Baufirmen sind mit den Anforderungen des Winterbaus vertraut. Der Bauherr sollte sich aber zumindest selbst regelmäßig ein Bild von der Lage machen. Gerade wenn wegen der Witterung die Arbeit doch ruhen muss und niemand auf der Baustelle ist, sollte er sie regelmäßig kontrollieren, um z.B. bei undichten Planen oder abgerissenen Abdeckungen schnell reagieren und das Eindringen von Wasser verhindern zu können.
Eine wichtige Verantwortlichkeit des Bauherrn ist es nicht zuletzt, für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Folgende Versicherungen werden empfohlen:
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Die grundlegende Versicherung des Bauherrn gegen Schäden, die Dritten im Zusammenhang mit der Baustelle zugefügt werden, denn auch wenn Baufirmen das Haus errichten, ist für die Sicherheit der Baustelle der Bauherr selbst verantwortlich. Er haftet, wenn ein Gerüst umstürzt, Kinder in die Baugrube fallen, transportierte Teile vom Kranhaken fallen etc. und Personen oder Sachen, parkende Autos z.B., zu Schaden kommen. Die Bauherrenhaftpflicht sollte vor Baubeginn abgeschlossen sein; Versicherungsschutz gewährt sie bis zur Bauabnahme.
Die Feuer-Rohbau-Versicherung ersetzt Schäden, die während der Bauphase durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen verursacht werden. Man kann sie auch im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung abschließen.
Die Bauleistungsversicherung ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Naturgefahren (Hagel, Sturm, Hochwasser), durch Vandalismus, oder durch fahrlässiges Handeln der Bauarbeiter am Rohbau entstehen. Auch der Diebstahl fest eingebauter Teile kann versichert werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Bauzeit, i.d.R. jedoch nur ein oder zwei Jahre. Die Kosten orientieren sich am Bauwert. Zumeist gibt es einen Selbstbehalt.
Die Bauhelfer-Unfallversicherung bei der BG Bau besteht automatisch für alle Helfer am Bau (auch Nachbarn, Freunde, Verwandte) und deckt Schäden, die durch Unfälle auf der Baustelle oder dem Weg von oder zur Baustelle entstehen – unabhängig, ob die Helfer bezahlt werden oder nicht. Der Bauherr sollte seine Helfer anmelden – passiert das nicht, sind sie jedoch trotzdem angemeldet und der Bauherr muss bei einem Unfall nur mit einer Geldbuße rechnen. Ausgenommen sind nur der Bauherr selbst, der Ehepartner und enge Verwandte, deren Hilfe als „übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie“ eingestuft werden kann. Für diese Personen ist eine private Bau-Unfallversicherung bei der BG Bau sinnvoll.
Wenn der Zeitpunkt der Bebauung nicht feststeht oder ein Bau nicht geplant ist, sichert eine Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke den Eigentümer ab, wenn Dritten durch das Grundstück Schäden entstehen.