Wasserschäden gehören in Deutschland zu den häufigsten Schäden an Gebäuden, die Schadensumme beläuft sich auf ca. 3 Milliarden Euro pro Jahr. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Szenario ab.
Wasserschäden können durch Leitungswasser entstehen, und zwar dann, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig ausläuft und Schäden verursacht. Klassisches Beispiel ist ein Leck in den Schläuchen der Waschmaschine, durch das Abwasser nicht in die Abwasserleitungen läuft, sondern den Fußboden unter Wasser setzt. Wasserschäden können auch durch Wasser von außen entstehen, etwa durch Starkregen oder Überflutung. Nicht immer zeigt sich ein Wasserschaden so dramatisch – häufig sind Wasserflecken an den Wänden das erste Anzeichen oder ein erhöhter Wasserverbrauch. Für die Trocknung von Gebäuden müssen i.d.R. Fachfirmen beauftragt werden. Grundsätzlich gilt: Es zahlt derjenige, der den Schaden verursacht hat (bzw. seine Versicherung). Die Versicherungen ersetzen den Wiederbeschaffungswert z.B. der beschädigten Möbel.
Bei Schäden am eigenen Mobiliar und Hausrat greift die Hausratversicherung. Sie übernimmt meist auch Aufräum- oder Lagerkosten, sowie Reparaturkosten von Bodenbelägen, Tapeten und Wandfarbe. Schmuck, Musikinstrumente, elektronische Daten, Kunstobjekte sind i.d.R. nicht versichert. Die Hausratversicherung greift, wenn die Schäden in Verbindung mit folgenden Wasserinstallationen entsteht: Trink- oder Abwasserrohre (z.B. Rohrbruch), Wasserleitungen in Gebäuden, Wasserzufuhr zu technischen Geräten (Wasch- oder Spülmaschine etc.), Warmwasseranlage, Klimaanlagen, Solar- oder Wärmepumpenheizungen, und Sprinkleranlagen. Bei Schäden durch Aquarien oder Wasserbetten kommt es auf die Police an. Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Eimer mit Putzwasser umkippt, werden nicht gezahlt, ebenso Schäden durch Regen, wenn das Fenster offen stand und Schäden außerhalb der Wohnung, z.B. in der Garage. – Wichtig: Wasserleitungen und Geräte mit Wasseranschluss müssen regelmäßig kontrolliert werden, sonst zahlt die Versicherung im Zweifel nicht.
Für Wasserschäden, die man einem Anderen zufügt, ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig – also dann, wenn das ausgelaufene Wasser in der Nachbarwohnung Schäden verursacht. Eine Haftpflichtversicherung sollten Eigentümer von Immobilien ebenso haben wie Mieter und Vermieter.
Schäden, die am Gebäude oder mit dem Gebäude verbundene Anlagen (Heizungsanlagen, Sanitäranlagen, Toiletten, Waschbecken) entstehen, reguliert die Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur, Wiederherstellung bzw. -beschaffung und Instandsetzung, außerdem Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Mietausfallkosten, Schadensgutachten. Auch Schäden durch Hagel und Sturm (ab Stärke acht) werden meist durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Nicht immer ist jedoch alles versichert: Muffenversatz z.B. kann nicht versichert sein, also ein Rohrbruch, der dadurch entsteht, dass nicht Rohre, sondern Rohrverbindungsstücke kaputt gehen. Andere Versicherungspolicen verweigern die Leistung, wenn der Schaden nicht auf dem Grundstück passiert ist, oder dann, wenn eine ausgelaufene Waschmaschine nicht mit einer Aquastop-Funktion ausgestattet ist. Wichtig ist, dass das Gebäude im Zeitpunkt des Schadens genutzt wurde und nicht leer stand. Das gilt nicht bei Rohbauten und Gebäuden, die renoviert werden; für Schäden an diesen ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Wichtig ist auch hier, die wasserführenden Anlagen regelmäßig zu überprüfen. Da sich der Wert von Immobilien im Lauf der Zeit oft erhöht, ist es sinnvoll, eventuelle vertragliche Obergrenzen regelmäßig zu überprüfen oder von vornherein als Versicherungswert einen gleitenden Neuwert anzusetzen.
Eine Elementarversicherung ist bei modernen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen i.d.R. im Vertrag bereits enthalten; bei älteren Policen muss sie hinzugebucht werden. Die Elementarversicherung versichert Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser verursacht werden, sondern klassischerweise durch Starkregen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Lawinen oder Schneedruck. In Überschwemmungsgebieten kann es schwierig sein, hierfür einen Versicherer zu finden. Inwieweit eine solche Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von den örtlichen Verhältnissen ab – Lawinen sind z.B. in der Rheinebene nicht zu erwarten; Starkregen ist jedoch mittlerweile in ganz Deutschland möglich. Die unangenehmste Folge ist oft Rückstau – die Abwasserkanalisation fasst das viele Wasser nicht, es drückt in die Gebäude und aus den Armaturen in Bad oder Küche oder durch die Toilette in die Wohnung. Manche Versicherungen zahlen hierfür allerdings nur, wenn eine Rückstauklapper vorhanden ist und nachweislich regelmäßig gewartet wurde.
Immer empfehlenswert ist es, Versicherungspolicen regelmäßig zu prüfen. Oft bieten neuere Policen bessere Konditionen.