Anfang März einigten sich die Gesundheitsexperten der Koalition auf den Verzicht der eigentlich geplanten Umsatzschwelle, ab der die Preise für neue Medikamente abgesenkt werden sollten, berichteten SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach und die CDU-Gesundheitsexpertin Maria Michalk. Dabei hatte der vom Kabinett im Oktober verabschiedete Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe vorgesehen, dass der ausgehandelte Preis schon im ersten Jahr gelten soll, wenn die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro erreicht wird. Nun darf der Hersteller den Preis für sein Medikament im ersten Jahr nach der Einführung noch beliebig festsetzen, danach gilt aber der zwischen Kassen-Spitzenverband und dem Unternehmen ausgehandelte, rabattierte Erstattungsbetrag.
Auch der von der Pharmaindustrie geäußerte Wunsch, die in Deutschland ausgehandelten Preise vertraulich zu behandeln, wird nicht gewährt. Die Patienten sollen wissen, was ein Medikament kostet, erklärt Lauterbach. Davon profitiert auch das Ausland, da die deutschen Beträge bei Verhandlungen im Ausland als Referenzpreise gelten.
Für nicht lieferbare Arzneien im Krankenhaussektor wurde eine Meldepflicht beschlossen. Bisher war die Meldung freiwillig, was jedoch nach Lauterbach nicht funktioniert habe. Zukünftig soll es keine Ausschreibungen von Kassen für Impfstoffe mehr geben, denn die Rabattverträge der Kassen mit den Herstellern für die Versorgung mit Impfmitteln gelten als Grund für Lieferengpässe.
Zudem soll das Preismoratorium für Arzneimittel aus 2009 bis 2022 verlängert werden. Ab 2018 ist allerdings ein Inflationsausgleich angestrebt. Die Pharmaindustrie hatte angesichts des Überschusses der gesetzlichen Krankenkasse von knapp 1,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr und einer Reserve im Gesundheitswesen von 25 Milliarden Euro das Auslaufen "der Zwangsmaßnahmen" gefordert.
Ebenso konnten die Regelungen zur Einführung eines Arzt-Informationssystems konkretisiert werden, so die Koalition. Ärzte sollen künftig anhand von Nutzenbewertungen in ihren Praxis-Systemen einfach erkennen können, welchen Zusatznutzen ein Medikament hat, ob es besser wirkt als ein anderes, und welches einfach nur teurer ist.
Weiterhin soll auch die Forschung und Herstellung von Reserve-Antibiotika gefördert werden, indem die Bedeutung dieser Mittel und die Resistenzsituation bei der Preisgestaltung stärker berücksichtigt werden. Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken zur Herstellung speziell für Krebskranke angefertigter Arzneien (Zytostatika) soll es ebenfalls nicht mehr geben.
Mit den Änderungen würden Innovationshemmnisse und unpraktische bürokratische Regelungen vermieden und zugleich die Versorgung verbessert werden, wird gesagt.