Beamte und Angestellte werden wie bekannt nach zwei unterschiedlichen Versorgungssystemen bezahlt. Dabei bezieht ein Beamter nach seinem geleisteten Dienst die Beamtenpension und ein normaler Arbeitnehmer die gesetzliche Altersvorsorge, auch Rente genannt. Angesichts dieser Versorgungssysteme wird schnell klar, dass die Beamten im direkten Vergleich zu Angestellten klar im Vorteil sind. Nach finanzieller Betrachtung ist der Vorsprung in den Sozialkassen bei Beamten enorm.
Die Unterschiede in der Versorgung
Bei den Beamten sowohl als auch bei den Angestellten werden beide Versorgungssysteme besteuert. Dennoch wird einem Beamten in der Gesellschaft hinsichtlich der Versorgungssicherheit besser geholfen. Öffentlich Beschäftigte mit Beamtenstatus sind, wenn es um Sicherheit geht, viel höher eingestuft. Arbeitnehmer, die sich privat versorgen müssen gleichzeitig mit Wirtschafts- und Kapitalmarktrisiken rechnen. Zum Beispiel führen Niedrigzinsen zu einer Schmälerung der Privatrente bei Angestellten. Verliert ein Arbeitnehmer aus irgendeinem Grund seinen Arbeitsplatz, dann sinkt auch die gesetzliche Rente.
Einkommen und Bezüge
Ein Pensionär bekommt nach Vollendung des Dienstes zirka 70 Prozent seiner letzten Bezüge. Im gleichen Alter zwischen 35 und 49 Jahren würde ein Arbeitnehmer gerade mal etwa 50 Prozent seines Einkommens erreichen. Pensionäre zahlen gegenüber normalen Arbeitnehmern die zusätzliche Sozialbeiträge leisten, einen geringeren Freibetrag. Orientiert man sich an den prozentualen Zahlen für Bezüge und Einkommen, dann wären Beamte finanziell in der Lage, Beiträge in die Rentenkassen einzuzahlen.Original Artikel: DIE WELT