Die Besoldung der deutschen Beamten orientierte sich vor dem Inkrafttreten des Gleichbehandlungsgesetzes Mitte August 2006 nach der Altersstufe. Heute richtet sich die Gehaltszahlung der Beamten nach der Einstufung und Erfahrung sowie der geleisteten Dienstzeit.
Bei einigen Bundesländern hatte sich die Umstellung des Gesetzes von 2006 um einige Jahre verzögert. Die Übergangsregelungen bezüglich der Beamtenbesoldung wurden in manchen Bundesländern erst zwischen den Jahren 2009 und 2011 in das System eingeführt. Jedoch basierten die geschaffenen Übergangsregelungen auf die früheren Grundgehälter, als Maßstab wurde wiederum das Alter der Beamten genommen. So haben jüngere Beamte mit mehr Berufserfahrung und einer längeren Dienstzeit im Vergleich zu älteren Berufseinsteiger weniger Geld als Besoldung bezahlt bekommen.
Jüngere Beamte können nun auf Entschädigung hoffen
Die betroffen Beamten klagten daraufhin auf eine Altersdiskriminierung hinsichtlich der Gehaltszahlungen. Am 30. Oktober 2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass den betroffenen Beamten Entschädigungen bzw. Ausgleichzahlungen zustehen. Die Richter in Leipzig sprachen von Entschädigungen zwischen rund 50 bis 5500 Euro. Es profitieren von dem Urteil nur Beamte, die rechtzeitig geklagt haben. Vorgesehen sind Ausgleichzahlungen von zirka 100 Euro pro Monat.Insgesamt kam es zu 15 Revisionsverfahren aus der gesamten Bundesrepublik. In Sachsen alleine sollen etwa 1000 Fälle von dem Verfahren abhängig sein. Zudem begrenzte das Bundesverwaltungsgericht die Ansprüche auf eine zeitliche Spanne zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien in den jeweiligen Ländern. Soldaten die ihre Forderungen gegenüber der Bundeswehr nicht fristgerecht eingereicht hatten, gehen leer aus.