Der Jahresanfang ist die Zeit, den Jahresurlaub zu planen und zu buchen. Wer in diesem Jahr nach Großbritannien (GB) möchte, muss sich mit den möglichen Folgen des Brexit beschäftigen – derzeit ist ja noch immer weitgehend ungeklärt, wie sich die Beziehungen zur EU nach dem 29. März.2019 gestalten werden. Darauf sollten Reisende sich einstellen:
Einreise: GB war nie Mitglied des Schengen-Abkommens. Wer einreisen wollte, brauchte daher einen gültigen Pass und musste durch eine Grenzkontrolle. Ob das Land nach dem Brexit eine Visumpflicht einführt, ist offen. Die EU schlägt vor, dass GB die gängige Praxis vieler Nicht-EU-Staaten übernimmt, Touristen für 90 Tage auch ohne Visum ins Land zu lassen. Tut GB das, würde im Gegenzug das Gleiche für Briten bei der Einreise in die EU gelten. Geklärt ist das Procedere bislang nicht.
Flug-, Bahn-, Bus-, Schiffsgastrechte; Pauschalreisen; Führerschein und Haftpflicht: Die Fluggastrechte, die EU-Bürgern z.B. bei Flugverspätung oder -ausfall zustehen, gelten, sofern GB auch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verlässt, nur noch eingeschränkt, nämlich dann, wenn der Flug in der EU startet oder die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Die britische Regierung hat aber signalisiert, dass die Rechte auch bei Starts in GB bestehen bleiben sollen. Unklar ist derzeit auch, ob es nach dem Brexit noch alle derzeitigen Flugverbindungen geben wird, obwohl die EU-Kommission im Dezember einen Notfallplan präsentiert hat, nach dem britische Fluggesellschaften zumindest vorübergehend weiter in der EU fliegen dürfen sollen. Für die Fahrgastrechte von Reisenden, die mit der Eisenbahn nach GB fahren, hat die britische Regierung angekündigt, die EU-Regeln zu Bahnfahrgastrecht in britisches Recht zu übernehmen. Diese würden dann auch für Fahrten in GB oder von GB in die EU gelten. – Auch die EU-Regeln für das Reisen mit Fernbussen sollen in britisches Recht übernommen werden. Sie würden dann auch nach dem Brexit für Fahrten zwischen der EU und GB gelten, sofern die Fahrstrecke mindestens 250 km beträgt. Ebenso sollen die EU-Regeln für Fährreisende und Kreuzfahrten in britisches Recht übernommen werden und damit nach dem Brexit weiter gelten. Die EU-Richtlinie für Pauschalreisen ist bereits in britisches Recht umgesetzt worden. Der europäische Führerschein soll auch nach dem Brexit in GB anerkannt werden, wenn er gültig und der Fahrer nicht älter als 70 Jahre ist. – Hat man in GB einen Autounfall, gilt die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (Grüne Karte) als Nachweis, dass Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht. Da dies ein internationales Abkommen ist, wird erwartet, dass der Brexit nichts ändert.
Geld: Das britische Pfund bleibt erhalten; weil der Kurs zum Euro stark gesunken ist, ist der Urlaub in GB derzeit für EU-Bürger vergleichsweise günstig. Möglich wäre es, dass GB in Zukunft Bargeldobergrenzen einführt oder dass sich die Vorschriften zur Anmeldung von Bargeld ändern. Dazu ist derzeit nichts bekannt. Das europäische SEPA-System, mit dem Überweisungen und Lastschriften abgewickelt werden, galt bisher auch für GB. Es wird nicht erwartet, dass GB sich aus diesem System zurück zieht. – Bei der Zahlung mit Kreditkarte dürfen laut einer EU-Regelung keine Zusatzgebühren anfallen. Nach dem Brexit könnte sich das wieder ändern.
Gesundheit: Derzeit gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auch für GB. Sofern der Arzt dem National Health Service angehört, bekommen EU-Bürger in GB eine medizinische Grundversorgung, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Bleibt GB nach dem Brexit Mitglied des EWR, würde die EHIC ihre Gültigkeit behalten. Das ist derzeit aber ganz unsicher. Empfohlen wird daher für Reisen nach GB eine Auslandskrankenversicherung, auch deshalb, weil diese mehr Leistungen bietet, als die EHIC. – Wer privat versichert ist, für den ändert der Brexit in punkto medizinische Versorgung nichts.
Internet, Mobilfunk, etc. Eine der spürbarsten Verbesserungen für Reisende in der EU war die Abschaffung der Roaming-Gebühren für mobiles Surfen und Telefonieren. Diese Regelung kann nach dem Brexit wegfallen. Ob und wie viel Mobilfunkkunden dann zu zahlen haben, liegt im Ermessen der Telefongesellschaften.
Warenverkehr: Kommt es zum harten Brexit, bei dem GB aus der Zollunion austritt, wäre duty-free-Shopping wieder möglich. Nach EU-Regelung können Verbraucher Waren für den persönlichen Gebrauch mitbringen, sofern beim Kauf für diese Steuern und Zoll gezahlt worden waren. Dabei gelten 800 Zigaretten oder 10 Liter hochprozentiger Alkohol als persönlicher Bedarf. Diese Mengen könnten für die Einreise nach GB wieder verringert werden auf 200 Zigaretten und 1 Liter Alkohol. Auch Zollkontrollen sind wieder möglich.