Das Leben in der Stadt wird immer beliebter. Deshalb zieht es immer mehr Menschen weg vom Land in die Städte. Doch der Wohnraum dort ist knapp und "viele Städte brauchen daher dringend Wachstumsperspektiven und bezahlbaren Wohnraum.", so die Bundesministerin Barbara Hendricks (SPD). Preiswerte Wohnungen sind kaum noch auf dem Markt und Menschen mit geringerem Einkommen, Familien und Studenten haben Schwierigkeiten, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die Unterbringung von Flüchtlingen spitzt das Problem weiter zu. Bundesweit müssten 350.000 bis 400.000 Wohnungen pro Jahr gebaut werden, um den Bedarf zu decken.
Die Bundesregierung hat nun einen wichtigen Teil des im März 2016 vom Kabinett beschlossenen Programms "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive" umgesetzt, das eine Vereinfachung bei der Bereitstellung von Bauland, Verdichtung von Wohngebieten und Vereinfachung von Bauvorschriften vorsieht.
So gibt es nun die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" im Städtebaurecht, in der auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen errichtet und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Mit diesen Gebieten soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten erleichtert und zugleich neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau geschaffen werden. Gewerbebetriebe, Wohnungen, soziale, kulturelle sowie andere Einrichtungen sollen in nächster Nähe oder sogar in einem Haus gemeinsam existieren dürfen, solange die Wohnnutzung nicht wesentlich gestört ist. Das erhöht die Attraktivität der Gebiete. Auch darf künftig höher und dichter gebaut werden. Dies wird für neue Bauflächen oder Gebiete in Innenstädten, für die bisher strenge Regeln bezüglich der Wohnbebauung galten, durchführbar sein. Jedoch sollen keine neuen Flächen versiegelt werden, damit Grünflächen zur Erholung der Bürger bereitstehen.
Die Architektenkammer NRW freut sich über die Ermöglichung von urbanem Wohnen und der Öffnung von bislang nicht bebaubaren Pufferflächen zwischen emittierendem Gewerbe und Wohnungsbau.
Die Städte können nun bestehende Bebauungspläne prüfen oder neue aufstellen, denn nach der Meinung von Fachleuten ist die Schaffung von Wohnungen in den Städten wichtiger als die Ausweisung neuer Flächen an den Stadträndern. Zudem könnten in vielen Innenstädten gewerbliche Leerstände nur noch mit Wohnungen behoben werden.
In Düsseldorf wurde bereits mit dem Bauprojekt "Beiderseits Vogelsangerweg" ein Wettbewerb für ein Projekt im Rahmen des urbanen Wohnens gestartet und soll als Testprojekt genutzt werden.
Kritisch wird jedoch die Umsetzung des Lärmschutzes gesehen. Durch die Anpassung der Lärmschutzverordnungen wurden die Immissionsrichtwerte auf maximal 63 Dezibel tagsüber und 48 Dezibel nachts angehoben. Fraglich sei aber noch, ob der Lärm auf der Straße oder in den Wohnungen gemessen werde. Möglicherweise helfen besonders schalldichte Fenster den Lärmpegel in Urbanen Gebieten das Wohnen dort angenehmer zu gestalten. So wurden übrigens gleichzeitig auch die Immissionsrichtwerte von Sportanlagen neu geregelt, um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern. Abends, sowie während den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen darf es dort um fünf Dezibel lauter werden, jedoch nicht lauter wie die für die Urbanen Gebiete festgelegten Grenzwerte.
Doch auch in Urlaubsgebieten und attraktiven Städten hat sich der Wohnungsmangel verschärft, weil viele Eigentümer ihre Wohnungen nur vorübergehend als Ferienwohnung nutzen oder kurzfristig vermieten. Gemeinden können jetzt einen Genehmigungsvorbehalt gegen den Neubau oder die Nutzung von Wohnraum als "Ferienwohnung" aussprechen. Hiervon ausgenommen sind jedoch Sondergebiete wie z.B. Kurorte. Dort sind Ferien- und Dauerwohnungen nebeneinander als Regelnutzungen weiterhin zugelassen.