Es ist eine der zentralen sozialen Fragen – die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum auch für untere und mittlere Einkommensschichten. Gerade in Ballungsgebieten explodieren die Mieten und die Preise für Immobilien. Die Bundesregierung hat deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um hier entgegen zu wirken. Das sind die wichtigsten Vorhaben für mehr bezahlbaren Wohnraum:
Investition von fünf Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau
Seit 2006 ist Bauen Ländersache. Der Bund darf die Länder eigentlich nur bis 2019 beim sozialen Wohnungsbau unterstützen. Seit Mai 2018 läuft jedoch eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund den Ländern auch weiterhin beim sozialen Wohnungsbau unter die Arme greifen darf. Konkret hat der Bund nun fünf Milliarden Euro für diese Förderung in den Bundeshaushalt eingestellt – Ziel ist es, bis zum Ende der Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Baukindergeld 1.200 Euro pro Jahr pro Kind beim Kauf oder Bau von selbstgenutzten Wohnimmobilien – die direkte Förderung von Bauherren oder Käufern von Immobilien über die KfW ist bereits im September 2018 gestartet.
Sonderabschreibung für Neu- und Ausbauten In den ersten vier Jahren können Bauherren zusätzlich zu den üblichen 2% lineare Abschreibung 5% der Baukosten von der Steuer absetzen. Begünstigt ist z.B. auch der Ausbau von Dachgeschossen. Der Gesetzentwurf vom 19.09.2018 wird derzeit im Bundesrat und Bundestag beraten für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Wohnungsbauprämie und Wohngeld Das Wohnbausparen soll wieder attraktiver werden, um vor allem junge Menschen zum wohnsparen zu animieren. Auch das bewährte Instrument des Wohngeldes wird ab 2020 ausgebaut. In beiden Fällen sollen Sätze bzw. Prämien erhöht und die derzeitigen Einkommensgrenzen an die Lebensrealität angepasst werden.
Mehr Bauland für Kommunen Der Bund will Kommunen beim Bau sozialer Wohnungen helfen, indem Bauland nicht mehr automatisch zum Höchstpreis abgegeben wird – das fördert den Bau von Luxuseigentumswohnungen – , sondern der Zweck der Bauten stärker in die Vergabe einbezogen wird. Dafür wurde bereits das Haushaltsgesetzbuch geändert. Eine Kommission des Bundes prüft derzeit die Möglichkeiten; Ergebnisse werden Mitte 2019 erwartet für mehr bezahlbaren Wohnraum.
Mietpreisbremse wird verstärkt die geplanten Regelungen zur Mietpreisbremse sehen unter anderem vor, dass Vermieter Modernisierungskosten nur noch in Höhe von 8% statt bisher 11% jährlich auf die Mieter umlegen können. Auch werden „Verdrängungsmodernisierungen“ zukünftig strafrechtlich geahndet. Der Entwurf des Mieterschutzgesetzes wird derzeit im Bundesrat und Bundestag beraten; es soll zum 01.01.2019 in Kraft treten. Details sind noch umstritten.
Modernisierung des Bauordnungsrechts Die Bauordnungen sind derzeit Ländersache – und die Regelungen im Detail sehr unterschiedlich. Das soll sich nach dem Willen der Länder ändern. Mit Hilfe einer Musterbauordnung soll es bundesweit weitgehend gleiche gesetzliche Rahmenbedingungen geben. Außerdem sollen nach dem Willen der Länder Typengenehmigungen in diese Musterbauordnung aufgenommen werden, die qualitativ hochwertiges Bauen kostengünstiger machen. Insgesamt sollen die Bauvorschriften vereinfacht werden, ohne dass die Standards bei Energieeffizienz oder Barrierefreiheit gesenkt werden für mehr bezahlbaren Wohnraum.