Der Weg vom eigenen Schulabschluss bis zur Lehrkraft ist meistens lang. Meist gibt es hier auch keine Unterschiede, wie der Werdegang eines Lehrers war, die Voraussetzungen sind oftmals die gleichen, dennoch bekommt man je nachdem, in welchem Aufgabenbereich man ist, eine unterschiedliche Besoldung.
Die Lehrstoffe für Grund-, Haupt- und Realschullehrer wurden z.B. in den letzten Jahren angepasst, sodass diese genau die gleichen Vorkenntnisse erwerben wie die eines Gymnasiallehrers. Dennoch gibt es Unterschiedliche Besoldung für die Lehrer, sodass der Gymnasiallehrer mehr verdient, obwohl dieselben Voraussetzungen für den Beruf bestehen.
Deshalb wird auch eine Überarbeitung des Besoldungsgesetzes gefordert, da den Grundschullehrern zwar neue und mehrere Voraussetzungen aufgetragen wurden, um den Beruf auszuüben, aber die Bezahlung immer noch die gleiche ist.
Viele finden dies nicht in Ordnung. Nicht weil der Beruf mehr Voraussetzungen besitzt, sondern weil die Voraussetzungen für Grund-, Haupt-, Real- und Gymnasiallehrer die gleichen sind, aber unterschiedliche Bezahlungen stattfinden.
Viele halten diese Unterschiedliche Besoldung der Lehrkräfte sogar für Rechtswidrig, da es keine Differenz mehr zwischen Aufgabenbereich und den Vorkenntnissen gibt, aber alle unterschiedlich, je nach Schulstufe, bezahlt werden.
In der Vergangenheit hatte eine Unterschiedliche Besoldung durchaus Sinn, da unterschiedliche Kenntnisse verlangt waren und somit auch Kenntnisse für z.B. Gymnasiallehrer wesentlich weitreichender waren. Da hier mehr verlangt wurde, wurde auch mehr bezahlt. Nun da die Anforderungen gleich sind und wohl auch parallel weiterverlaufen werden, ist der komplette Sinn aus der unterschiedlichen Besoldung verloren gegangen.
Die Besoldung der Unterschiedlichen Ämter hängt von 3 Faktoren ab: Die Art der Ausübung, der Umfang und der Anspruch. Verändert sich bei einem Amt ein Faktor oder auch mehrere, so muss dementsprechend auch eine andere Besoldung herbeigeführt werden.
Der Anspruch wurde gerade in den letzten Jahren immer mehr auf eine Stufe gebracht. Bei der Art gibt es auch keine Unterschiede, da egal ob Grund- oder Gymnasiallehrer beide unterrichten und den Schülern etwas Neues beibringen. Auch der Umfang hat somit keine Unterschiede mehr, auch wenn in der Grundschule leichtere Sachen als Themen als Tagespunkt stehen, sind diese dennoch die Voraussetzung, um später auch ein Gymnasium besuchen zu können, außerdem entsprechen die Dinge die man in der Grundschule lernt, dem Wissen, dass man im Alltag benötigt, ohne dieses Wissen sind auch kleine Hindernisse oftmals nur schwer zu überwinden, z.B. die Speisekarte lesen oder das Ausrechnen von Preisen, wenn man bezahlt.
Auch wenn die Grundschule leichtere Themen besitzt, müssen die Lehrer dennoch dasselbe wissen, was auch ein Gymnasiallehrer weiß. Somit könnte auch dieser eine Klasse im Gymnasium unterrichten. Auch die Zeit, die man in der Schule verbringt ist dieselbe, wobei sogar immer mehr geplant ist, Ganztagsunterricht einzuführen, dies besonders für Grundschüler. Somit hätten die Lehrer in der Grundschule sogar noch mehr Arbeit, als die im Gymnasium.
Schwer ist auch zusagen, ob die neue Einstufung der Besoldung nur für die Lehrer gilt, die erst in den letzten Jahren ihren Abschluss getätigt haben und die neuen Voraussetzungen gleich mit erlernt haben oder ob nun alle Grundschullehrer eine höhere Besoldung erhalten. Im Prinzip ist es falsch, nur von den neuen erweiterten Grundkenntnissen auszugehen, da die älteren Grundschullehrer sehr viel Erfahrung durch die Jahre im Beruf gesammelt haben und sie auch die gleichen Aufgabenfelder besitzen. Diese Erfahrung gleicht im Prinzip die neuen Aufgaben für die Vorkenntnisse aus.
Durch die gleichen Aufgaben ist es nur fair, nicht nur auf die Überarbeiteten Vorkenntnisse zu verweisen.
Um die Rechtslage zu ändern und wieder eine faire Besoldung herbeizuschaffen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die einfachste ist, dass der Gesetzgeber selbst einsieht, dass eine höhere Besoldung herbeigeführt werden muss. Eine andere ist, dass man mit ihm einen Rechtsstreit vor Gericht austrägt, wobei dies ein langwieriger Weg ist, der sich über Jahre hinziehen würde und auch viele Nerven benötigt um dies bis zum Schluss durchzuführen.
Am besten ist es wohl, mehrere Verbündete mit einzubinden, die derselben Meinung sind, sodass eine Sammelklage gegen das jeweilige Bundesland gestellt werden kann, mit der Meinung auf unfaire Besoldung, sodass am Ende alle Lehrer davon profitieren könnten. Dies wäre ein schnellerer Weg, den man nicht alleine gehen muss und von dem jeder Lehrer profitiert, wenn das Gericht dem zustimmt.