Die Mitarbeiter der Müllabfuhr dürfen kein Trinkgeld annehmen, dies gilt auch für die Stadtverwaltung, so gaben es die Abfallwirtschaftsbetriebe in München als Erklärung in Briefform an.
Diese Betriebe sahen sich zu einer Erklärung gezwungen, da sich vermehrt Bürger öffentlich in der Zeitung über dieses Verbot beschwerten. Vor 2008 gab es für die Müllabfuhr noch eine Ausnahme, sodass diese Trinkgeld annehmen durften.
Allerdings wurde diese Regelung danach aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass sich die Leute zunehmend über aufdringliches Sammeln von Trinkgeld beschwerten. Meist geschah dies zur Weihnachtszeit. Oftmals kam es zu Mängeln bei den Leistungen der Müllabfuhr, bei den Orten, an denen sie kein Trinkgeld erhalten hatten. Doch dieses Schema funktionierte auch anders herum, indem extra Entsorgungsleistungen vereinbart wurden, wenn extra Trinkgeld gegeben wurde.
Dieses Verhalten führte natürlich oft zu Ungleichheit und Unzufriedenheit bei den Bürgern, aber natürlich auch unter den Mitarbeitern, da nicht jeder dieses Schema befolgt hatte und somit nicht so viel Geld erhalten hat wie jemand, der regelmäßig Trinkgeld gewünscht hatte. Eine weitere ungleiche Behandlung fand auch darin statt, dass in jedem Stadtteil unterschiedlich viel Trinkgeld gegeben wurde. In manchen Wohnbezirken gab es sehr viel Trinkgeld, jedoch gab es wiederrum in anderen Bezirken meist wenig bis gar kein Trinkgeld. Somit bekamen natürlich die Mitarbeiter, die in den Wohngebieten, bei denen es kaum bis gar kein Trinkgeld gab, wesentlich weniger und fühlten sich dadurch ungleich behandelt gegenüber den anderen Mitarbeitern, die viel Trinkgeld bekamen. Außerdem war vielen Mitarbeitern bewusst, dass bei Übertreibungen das geschehen kann, was sich dann auch nach 2008 ereignete, nämlich die Abschaffung für die Erlaubnis zur Annahme von Trinkgeldern.
Trinkgelder sind zudem eine freiwillige Geste der Bürger und kein Muss oder Pflichtteil, dass die Mitarbeiter der Müllabführ einfordern dürfen. Bei manchen artete die Trinkgeldvergabe in eine Art Bestechung aus und somit wurde die Erlaubnis dafür abgeschafft, da das Trinkgeld nicht mehr im eigentlichen Sinne vergeben wurde.
Diese Abschaffung geschah aber nicht nur für die Müllabfuhr, sondern für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt. Annahmen von kleinen Geschenken und Gutscheinen sind noch erlaubt, diese dürfen aber nicht über einen Wert von 25 Euro pro Jahr fallen, die Annahme von Geld ist allerdings seit jeher komplett untersagt.
Auch die Abfallwirtschaftsbetriebe München (AWM) nahm persönlich Stellungnahme zu diesem Thema, da es in den letzten Wochen wieder häufiger Fragen aufwarf, weil viele Bürger den Arbeitern gerne Trinkgeld geben wollten, sie es aber nicht annehmen dürfen.
Die Begründung ist die, dass sich die Mitarbeiter der Müllabfuhr in der Öffentlichen Verwaltung befinden. Amtsträger und Angestellte im Öffentlichen Dienst dürfen nach Beamten-, sowie auch nach Tarifrecht kein Trinkgeld, Geschenke oder Gutscheine annehmen. Diese Regelung gilt eigentlich schon sehr lange, eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Dienstherr selbst eines austeilt. Dies ist die Ausnahme, die bis 2008 Bestand hatte. Wegen der vermehrten Problematik dahinter wurde diese Ausnahme danach aufgehoben. Dennoch möchte man den Mitarbeitern nicht komplett verbieten, kleine Belohnungen annehmen zu dürfen, deshalb ist die Regelung mit den Gutscheinen und Geschenken mit bis zu 25 Euro pro Jahr noch aktuell vorhanden.