Heutzutage gibt es die Möglichkeit, mit der normalen Telefonleitung zu telefonieren, aber auch über das Internet, mittels Voice over IP.
Bis 2018 ist es geplant, dass jeder Kunde, der ein Telefon besitzt, nur noch Internettelefonie hat. Hat ein Verbraucher einen Telefonie- und Internettarif, oder einen Tarif mit Telefonie, Internet und Fernsehen, so wird er 4 Monate vor Vertragsende das erste Mal von der Telekom über Voice over IP informiert. Wenn der Verbraucher einen neuen Vertrag abschließt, kann er dies nur noch mit der Internettelefonie tun, denn Neuverträge werden nicht mehr mit analoger Telefonie abgeschlossen.
Der Vorteil an Voice over IP, ist das schnellere Internet. Der analoge Anschluss belegt nämlich einen Teil der Bandbreite. Auch die Kosten für die Anbieter spielen wohl eine Rolle, da diese wohl mit der neuen Telefonie, weniger Kosten haben. Der Verbraucher hat hierbei auch nicht zu befürchten, dass die Tarife nun teurer für Ihn werden. Die neuen Tarife sind in der Regel im selben Preissegment, wie die alten.
Dies ist eine große Aufgabe für jeden Internetanbieter. Deshalb gibt es auch dauernd Störungen, was den Verbrauchern wieder Schaden bringt. Dennoch möchte jeder Internetanbieter, bis 2018, auf das neue System umstellen und somit das alte komplett abschaffen. Dies gilt zwar nur für die Leute, die ein Kombi-Packet aus Internet und Telefonie besitzen, dennoch soll irgendwann jedes Telefon über Internettelefonie funktionieren. Für die Leute, die kein Internet besitzen, ist geplant, dass dies ohne bemerkt zu werden, umgestellt wird. Deshalb muss man sich dann auch kein neues Telefon dafür anschaffen.
Möchte man nun auch darauf umstellen, sollte man sich dementsprechend vorbereiten, um solchen Ärgernissen zu entgehen.
Wichtig ist vor allem standhaft zu bleiben. Dies kann nämlich viel Geld und Stress sparen. Das Umstellen ist nämlich keine Pflicht, solange der alte Vertrag noch im Gange ist. Erst mit dem neuen Vertrag sind Kunden dazu verpflichtet. Somit kann man oftmals eine Prämie erhalten, wenn man vorzeitig umstellt. Oftmals wird auch eine neue Internetleitung angeboten, diese kann per Telefon auch etwas billiger werden, wenn man denn feilscht. Darüber hinaus, sollte man sich aber auch genauestens über die neue Leitung informieren. Oftmals gibt es nicht den versprochenen 100-Megabit-Anschluss. Dieser ist nämlich nicht in jeder Stadt, bzw. in jeder Straße möglich, oder auch verlegt worden. Außerdem muss man auch sehr oft einen neuen Router kaufen, der auch an die Leistung für einen 100-Megabit-Anschluss ausgelegt ist. Viele ältere Modelle können nämlich nicht so viel Leistung verarbeiten und man hat somit keinen Vorteil von der neuen Leitung.
Dass dies nicht mit dem alten Modell möglich ist, erfahren viele Kunden erst nach Beginn des neuen Vertrages. Die Telekom ist aber dazu verpflichtet genauestens darüber zu informieren, somit hilft viel nachfrage um sich auch wirklich sicher zu sein. Doch der Router muss auch Voice over IP fähig sein, dies sollte man auch gleich im Gespräch mit dem Anbieter klären. Die neuen Router-Modelle sind nämlich nicht billig, außerdem wird oftmals angeboten, einen zu Mieten. Auf die Dauer ist aber der Kauf günstiger. Nur sind viele nicht davon begeistert, noch einmal zu dem neueren und teureren Vertrag zusätzlich einen neuen Router zu kaufen.
Oftmals entstanden bei vielen erst Probleme, nach der Umstellung. Viele klagten über komplettausfälle für Tage, oder auch Wochen, aber auch Abbrüche des Telefonats, oder ständige Besetztzeichen gaben viele der betroffenen an.
Sollten Probleme mit dem Internet oder dem Telefon bestehen, kann man auch Juristische Schritte einleiten, indem man sich gegen eine Gebühr zur Verbraucherzentrale vor Ort beraten lässt. Man kann auch bei einem Ausfall, von einer längeren Zeit (ca. 3 Tagen) eine Rückerstattung fordern. Oder auch den alten Anschluss zurück verlangen, wobei dies selten möglich ist und falls doch verliert man die alte Rufnummer. Deshalb fordert der Verbraucherschutz eine pauschale Entschädigung bei VoIP-Problemen ab dem dritten Tag, nach der Meldung der Störung.