Am 24.11.2016 konnten sich SPD und CDU/CSU auf ein Rentenpaket einigen. So sollen die Rentenwerte in Ostdeutschland ab 2018 bis zum Jahr 2025 stufenweise auf das Westniveau angeglichen und die Erwerbsminderungsrente erhöht werden. Außerdem sollen die betriebliche Altersvorsorge und die Riesterrente gestärkt werden.
Aktuell erhalten Ost-Rentner nur 94,1 Prozent der Rente, die ein West-Rentner mit vergleichbarer Erwerbsbiografie und -einkommen hätte. Da die Erwerbseinkommen in der DDR zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung sehr niedrig waren, hatte der damalige Gesetzgeber (CDU/CSU und FDP) beschlossen, die Ost-Löhne und -Beiträge bei der Rentenberechnung höher zu bewerten als im Rentensystem für den Westen. Es wurde also so getan, als wären die Löhne höher gewesen. Im Gegenzug fielen die Rentenwerte geringer aus.
Auf dem gemeinsamen Spitzentreffen zur Reform der Rentenversicherung mit CDU, CSU und SPD wurde der Vorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) abgeändert, der eine Angleichung der Rentenwerte bis 2020 vorsah. Die Rentenwerte sollen nun bis 2025 den Westdeutschen Rentenwerten vollständig angepasst werden. Jedoch ist mit der Angleichung nur das Rentenrecht in Ost und West gemeint, nicht die Angleichung der Renten, weist Jochen Pimpertz, Rentenexperte des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) hin. Noch ist nicht klar, ob die Angleichung aus Rentenbeiträgen oder Steuern finanziert wird.
Von der Angleichung der Rentenwerte profitieren die heutigen Ost-Rentner, denn ihre Renten steigen bis 2025 um satte sechs Prozent. Dagegen werden künftig die Ost-Löhne genauso behandelt wie die West-Löhne und nicht mehr aufgewertet. Die zukünftigen Ost-Rentner werden damit bei gleichem Lohn künftig eine geringere Rente erhalten und durch das niedrigere Lohnniveau werden die Ost-Renten vermutlich noch kleiner ausfallen als die West-Renten.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können und deswegen eine staatliche Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, wurde eine höhere Erwerbsminderungsrente beschlossen. Bislang wird bei der Berechnung einer solchen Renten grundsätzlich angenommen, dass der Erwerbsunfähige bis 62 gearbeitet habe. Dies führt zu entsprechenden Abschlägen, die auch bei Frührentnern für kleinere Renten sorgen, als wenn sie bis 65 gearbeitet hätten. Beginnend ab 2018 soll bis 2024 die Erwerbsminderungsrente für Neuzugänge stufenweise so errechnet werden, als hätte der Erwerbsunfähige erst mit 65 Jahren aufgehört zu arbeiten.
Dass diese Maßnahme auch nötig ist, zeigt schon die Zahl der betroffenen Menschen von rund 1,8 Millionen Erwerbsunfähgkeitsrentnern, die häufig armutsgefährdet sind. Aufgrund der Menge der Betroffenen wird die Maßnahme teuer für alle Beitragszahler sowie die Arbeitgeber, die für diese Umstellung zahlen sollen.
Zusätzlich sollen höhere staatliche Zuschüsse in die private Altersvorsorge einfließen, finanziert durch die Steuerzahler. Besonders Geringverdiener werden mehr Geld vom Staat für die Vorsorge mit Betriebsrenten bekommen. Betriebsrenten sollen künftig jedoch nicht mehr eine feste Rentenhöhe oder Rendite garantieren, sondern nur noch die Höhe der eigenen Zuzahlung zu den Beiträgen zusagen. Damit werden die Unternehmen von Markt- und Zinsrisiken ent-, die Beschäftigten dagegen belastet.