Der Deutsche Richterbund (DRB) hat ein Papier veröffentlicht, in dem er 10 Argumente vorbringt, die für eine bundeseinheitliche Besoldung der Richter und Staatsanwälte sprechen. Grund hierfür ist die immer weiter auseinander gehende Einkommensschere zwischen den Bundesländern.
Im Saarland, wo Richter und Staatsanwälte derzeit am schlechtesten bezahlt werden, verdient ein Berufseinsteiger demnach knapp 20 Prozent weniger, als sein Kollege in Hamburg. Dass dies so nicht zulässig ist, hat bereits das Verfassungsgericht erklärt, vor dem einige Richter wegen ihrer zu geringen Besoldung geklagt hatten. Der Deutsche Richterbund setzt sich nun für die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung ein und nennt dafür 10 Argumente:
1. Die Richter und Staatsanwälte haben in allen Bundesländern dieselben Aufgaben- und Verantwortungsbereiche. Eine ungleiche Besoldung stellt daher eine Ungleichbehandlung dar.
2. Die richterliche Unabhängigkeit gegenüber dem Landes-Dienstherren kann besser gewahrt werden, wenn der Bund die Besoldung regelt. Der Einfluss der Landesverwaltung auf die Judikative kann somit verringert werden.
3. Die Judikative habe eine überragende Bedeutung für den Rechtsstaat und die Demokratie. Diese besondere Bedeutung rechtfertige eine unterschiedlich konzipierte Besoldung für Richter im Gegensatz zu normalen Beamten.
4. Die verfassungsgemäße Besoldung der Richter muss im derzeitigen System für jedes Bundesland einzeln festgestellt werden. Die Feststellung, dass die Besoldung für Richter in einem Bundesland verfassungswidrig ist, hat derzeit keine rechtlichen Auswirkungen auf die Besoldung in anderen Bundesländern. Dies bedeutet, dass derzeit keine bundeseinheitlich verfassungsgemäße Besoldung der Richter erreicht werden kann.
5. Richter und Staatsanwälte wenden bei Ihrer Arbeit das gleiche Recht an und verwenden dieselben bundeseinheitlichen Verfahren zur Ermittlung ihrer Arbeitslast. Eine unterschiedliche Besoldung lässt sich so gegenüber dem Prinzip „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ nicht rechtfertigen.
6. Die Struktur der Gerichte in Deutschland legt nahe, dass eine bundeseinheitliche Rechtsprechung gefordert wird. Aufbau und Instanzenzug sind länderübergreifend einheitlich geregelt. Da alle Richter und Staatsanwälte dieser Struktur unterliegen, kann eine unterschiedliche Besoldung nicht begründet werden.
7. Die Bundesländer konkurrieren um Nachwuchskräfte. Finanzstärkere Länder könnten daher durch bessere Besoldung mehr qualifizierte Bewerber anziehen, als Bundesländer, in denen Richter und Staatsanwälte schlechter besoldet werden. Dies führt zu einer unterschiedlich hohen Qualität der Justizarbeit in den einzelnen Bundesländern.
8. Eine bundeseinheitliche Besoldung verhindert eine Besoldung nach Kassenlage. Bundesländer versuchen durch Einsparungen bei der Besoldung ihre Landeshaushalte zu sanieren und lösen damit ungewollt negative Effekte aus. Eine einheitliche Besoldung schützt vor solchen Maßnahmen.
9. Im gesamten öffentlichen Dienst wird ab 2020 mit Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung zu rechnen sein. Die anstehenden Pensionierungen betreffen nicht zuletzt auch die Richter und Staatsanwälte. Bei den derzeitig vorherrschenden Besoldungskürzungen oder unzureichenden Besoldungserhöhungen kann der öffentliche Dienst nicht mit der freien Wirtschaft konkurrieren. Die Besoldung der Richter und Staatsanwälte muss hiervon abgekoppelt werden.
10. Eine unterschiedliche Besoldung kann den Anschein von unterschiedlicher Qualifikation erwecken. In keinem Bundesland gibt es aber Richter und Staatsanwälte zweiter Klasse. Dieser Gefahr kann durch eine bundeseinheitliche Besoldung entgegnet werden.
Die hier zusammengefassten Argumente können auch noch einmal ausführlich beim Deutschen Richterbund nachgelesen werden: 10 Argumente für eine bundeseinheitliche R-Besoldung (PDF)