In Frankreich oder Großbritannien sind sie längst gängig, in Deutschland – begleitet von Warnungen der Verbraucherschützer – drängen sie auf den Markt: revolvierende Kreditkarten. Was versteht man darunter, und worin liegen Nutzen und Risiken?
Der Begriff „Kreditkarte“ wird im Allgemeinen undifferenziert für vier unterschiedliche Kartensysteme verwendet:
Prepaid-Karten: Der Kunde lädt einen Guthabenbetrag auf die Karte und kann in Höhe dieses Betrages mit der Karte einkaufen. Ein Überziehen ist nicht möglich. Debit-Karten: Umsätze, auch Bargeld-Abhebungen, werden sofort vom mit der Karte verbundenen Referenzkonto abgebucht, ähnlich der Giro-Karte. Viele Banken bieten sie kostenlos in Verbindung mit einem Girokonto an. In einigen Fällen wird der Umsatz nicht sofort, sondern erst einige Tage später abgebucht (deferred credit card); dies steigert die Akzeptanz der Karte z.B. in Hotels, denn sie wird eher als „echte“ Kreditkarte wahrgenommen. Charge Card: Hier wird dem Karteninhaber ein kostenloser wiederkehrender Kurzzeitkredit Höhe des vereinbarten bonitätsabhängigen Kreditlimits eingeräumt. Die Umsätze werden den Monat über gesammelt und dem Kunden am Monatesende vollständig in Rechnung gestellt und vom Konto abgebucht. Revolving Cards: Revolving Kreditkarten oder „echte“ Kreditkarten kombinieren eine Bezahlkarte mit einem echten Rahmenkredit. Sie funktionieren wie eine Charge Card, allerdings mit dem Unterschied, dass der Kunde am Monatsende zwei Möglichkeiten hat: er kann die Monatsumsätze in einer Summe zahlen – dann fallen keine Sollzinsen an –, oder er kann Teilzahlungen leisten. Der nicht getilgte Betrag wird auf einem Kreditkonto gesammelt und verzinst. Bei der Rückführung des Kredites ist der Kunde weitgehend frei, nur eine Mindestrate von meist 5-10% des Umsatzes zieht die Bank monatlich ein. Zwischen Teil- und Vollzahlung kann der Kunde normalerweise problemlos wechseln; Sondertilgungen des Kreditbetrages sind jederzeit möglich. Revolving Karten geben dem Kunden also die Möglichkeit, kurzfristig und ohne Verwaltungsaufwand einen Kredit zu erhalten, ähnlich dem Dispokredit auf dem Girokonto. Wird der Kreditbetrag teilweise durch Ratenzahlung oder Sonderzahlung getilgt, erhöht sich das Kreditlimit wieder um diesen Betrag (revolving). Meist kann man auf die Karte auch Guthaben aufladen und so den Kreditrahmen erweitern.
Viele Kreditkarten, die heute auch von Unternehmen der Privatwirtschaft angeboten werden, werben damit, kostenlos zu sein, oft wird z.B. keine Jahresgebühr verlangt. Dazu kommen bei vielen Kreditkarten Sonderfunktionen wie Versicherungen oder Tankrabatte, oder die Möglichkeit, an Geldautomaten im Inland, teilweise auch im Ausland, kostenlos Bargeld abzuheben. Dabei dürfen die Anbieter der Karten – in Europa v.a. VISA und MasterCard – nicht mit dem Kartenaussteller verwechselt werden, etwa einer Bank oder einem Unternehmen. Es sind die Kartenaussteller, die die Konditionen bestimmen. Und diese unterscheiden sich ganz erheblich voneinander, bei den Gebühren – selten ist eine als „kostenlos“ beworbene Karte tatsächlich gratis – und vor allem auch bei den Sollzinsen. In vielen Fällen – das bemängeln Verbraucherschützer – ist bei diesen Karten die Teilzahlungsoption, bei der der Kunde Sollzinsen auf die nicht ausgeglichenen Monatsumsätze zahlt, als Standardkondition voreingestellt. Bei einigen Anbietern kann man nachträglich auf Vollzahlung umstellen, nicht in allen Fällen ist dann aber eine Abbuchung per Lastschrift möglich. In diesen Fällen muss der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb weniger Tage per Überweisung ausgleichen, wenn er die Sollzinsen vermeiden will. Gute Kreditkarten stellen einen, manchmal zwei Monate zinsfrei. Die Sollzinsen bewegen sich derzeit zwischen 9% und 20% effektivem Jahreszins. Sie sind damit in Einzelfällen günstiger als Dispozinsen, meist aber noch teurer.
Für Kunden ergeben sich aus diesem System Chancen und Risiken. Die Kreditkarten gewähren große Flexibilität und eine kurzfristige, unbürokratische Möglichkeit, an Geld zu kommen. Arbeitet man mit mehreren Revolving Karten (sogenanntes „flipping“), kann man die Umsätze einer Karte mit dem Kredit der nächsten begleichen, die Umsätze also zwischen den Karten hin- und herschieben und die Rückzahlung damit fast beliebig verlängern. Besonders in diesem Fall fordert der Umgang mit Revolving Karten Ausgabendisziplin und Aufmerksamkeit; der Kunde darf nicht den Überblick über die Kredite verlieren und Zahlungsfristen versäumen. Geschieht das, gerät er leicht in eine Schuldenfalle – davor warnen Verbraucherschützer. Da die Zinsen so hoch sind, ist für größere Anschaffungen ein normaler Ratenkredit eigentlich immer die kostengünstigere Variante. Die Kreditkarte eignet sich eher für Anschaffungen, für die der Kredit nur kurzzeitig beansprucht wird.
Fazit: Revolvierende Kreditkarten können als flexible Finanzreserve sehr attraktiv sein – man sollte sich allerdings fragen, ob man den Zusatznutzen gegenüber zum Beispiel einer Charge Card wirklich braucht. Und: Revolving Karten werden in so unterschiedlicher Ausstattung angeboten, dass man sich unbedingt mit dem Kleingedruckten befassen sollte.