Die Pläne zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung wurden von Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt. Erst Anfang April hatte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Maas und de Maizière waren sich über die Dringlichkeit eines neuen Gesetzentwurfs bisher kaum einig. Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin gültige Regelung als verfassungswidrig eingestuft. Eine anlasslose Speicherung könne ein Gefühl des Beobachtetseins hervorrufen, urteilten die Richter. Die damalige Schwarz-Gelbe Regierung konnte sich jedoch nicht auf eine umgehende Neuregelung einigen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD jedoch eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Waren de Maizière und Maas über Monate hinweg uneinig, was die Vorratsdatenspeicherung angeht, haben diese sich nach dem aktuellen Urteil des EuGH nun doch überraschend schnell geeinigt. Aus der nun vorgestellten Regelung soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.
Die Pläne sehen es vor, dass Verkehrsdaten, welche die IP-Adresse und die Verbindungsdaten beinhalten, bis zu zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Standortinformationen, die durch das Einwählen eines Handys in eine Netzzelle erfasst werden, werden für vier Wochen gespeichert. Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht mit gespeichert werden und für die Nutzung der Daten muss ein richterlicher Beschluss vorliegen. Die Vorratsdatenspeicherung soll dabei helfen, eine Vielzahl an Straftaten aufzuklären. Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Regelung grundsätzlich: „Endlich hat sich auch bei den politisch Verantwortlichen in Berlin die Einsicht durchgesetzt, dass das EuGH-Urteil eine verfassungskonforme Regelung nicht verhindert, sondern grundsätzlich zulässt.“ Die Speicherdauer sei jedoch zu kurz, um diese effektiv nutzen zu können.
Geht den Vertretern der Polizei die Neuregelung nicht weit genug, laufen Datenschützer bereits jetzt Sturm. Eine anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten mache jeden zum potentiell Verdächtigen. Es sei nicht geklärt, ob die dadurch verfügbaren Daten überhaupt in relevantem Maße zur Aufklärung von Straftaten geeignet seien. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) kündigte bereits an, bei einer Verabschiedung eines solchen Gesetzes vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er nannte den Alleingang Deutschlands nach dem Urteil des EuGH höchst problematisch. Die gesamte Bevölkerung werde „ohne einen Anlass in eine Speicherung hineingezogen“. Genau diese flächendeckende Überwachung hatten die europäischen Richter und auch das Bundesverfassungsgericht für heikel erachtet. FDP-Chef Wolfgang Kubicki hatte sich ebenfalls negativ zu den Plänen von Union und SPD geäußert. „Die schwarz-roten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt“, erläuterte er gegenüber der Presse. Er kündigte ebenfalls an, Verfassungsklage einzureichen, denn selbst Justizminister Heiko Maas wisse, „dass sein Konzept verfassungswidrig ist“.