Nachdem die Nullrunde für die höheren Beamten in NRW für verfassungswidrig erklärt wurde, hat nun die rot-grüne Landesregierung ein neues Angebot unterbreitet. Vorgesehen ist eine Gehaltserhöhung um 1,5 Prozent, sowie die einmalige Zahlung eines Sockelbetrags.
Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts in NRW war die Landesregierung unter Druck geraten. Der Plan, durch Nullrunden für höhere Beamte und eine niedrigere Besoldungserhöhung für die Beamten der Besoldungsgruppen A11 und A12, den Haushalt zu entlasten war gescheitert. Lediglich für die unteren Besoldungsgruppen hatte die rot-grüne Landesregierung den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes für die Jahre 2013 und 2014 mit einer Erhöhung um 5,6 Prozent übernommen.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit einem Verstoß gegen das in der Landesverfassung und im Grundgesetz verankerte Alimentationsprinzip. Demnach müssen die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Der Gesetzgeber sei hierdurch zwar nicht dazu verpflichtet, Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, es gäbe allerdings keinen sachlichen Grund dafür, die Übernahme lediglich für die unteren Besoldungsgruppen zu bewilligen.
Nun hat die Regierung von Nordrhein-Westfalen den betroffenen Beamten ein neues Angebot unterbreitet. Für die Jahre 2013 und 2014 soll eine Erhöhung der Bezüge um 1,5 Prozent für alle höheren Beamten erfolgen. Darüber hinaus solle ein fester Sockelbetrag einmalig ausgezahlt werden. Selbst nach dieser Anpassung der Besoldung verbleibt dem Land eine Ersparnis von rund 700 Millionen Euro gegenüber einer inhaltsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses des öffentlichen Diensts für alle Beamtinnen und Beamte.
Auch bis zum Jahr 2017 werden laut dem Angebot die Gehaltserhöhungen für die höheren Beamten um rund ein Prozent unter dem Tarifabschluss liegen. Bereits jetzt haben wieder einige Lehrer, Polizisten und Richter gegen das Angebot geklagt. Bis zum Herbst diesen Jahres soll die Landesregierung laut Beschluss des Landesverfassungsgerichts NRW ein neues Besoldungsgesetz vorlegen.