Das Internet bietet immer mehr Möglichkeiten, man kann und muss auch oftmals viele persönliche Dinge preisgeben. Meldet man sich in einem Forum an, erstellt einen Account für eine Webseite oder ein Programm, um deren Inhalt zu nutzen oder man möchte etwas kaufen, dann muss man dafür immer persönliche Daten preisgeben.
Einige davon sind für den Nutzer wichtig wie z.B. die E-Mail Adresse, hierbei werden nicht nur Newsletter verteilt, sondern diese wird auch benötigt, wenn das Passwort geklaut oder vergessen wird, um es zurückzusetzen. Dadurch ist gesichert, dass auch der richtige Besitzer das neue Passwort erhält und nicht eine Person, die sich für diesen Ausgibt. Aber es werden oftmals unbewusst noch mehr Daten an die jeweiligen Firmen und Entwickler freigegeben. Unteranderem ein ungefährer Standort der Person, die sich auf der Webseite einloggt. Für diese Situationen werden auf den Webseiten und bei Programmen immer auf die Datenschutzrichtlinien hingewiesen.
Die Datenschutzrichtlinien erklären, was genau von den Personen gefordert und benötigt wird. Diese Daten werden dem Nutzer auf jeden Fall abverlangt, ohne dass er etwas dagegen unternehmen kann. Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann hat er höchstens die Möglichkeit das Programm nicht zu installieren oder wenn es sich um eine Webseite handelt diese nicht zu nutzen.
Am schnellsten und leichtesten wird man bei einem Smartphone über die benötigten Daten aufgeklärt. Installiert man eine App, also ein Programm für das Smartphone, werden die benötigten Zugriffe vor der Installation aufgezeigt. Oftmals geht es darum, dass das Programm freien Zugriff auf das Internet benötigt, aber auch unverständlichere Sachen, wie z.B. das der Zugriff auf die Fotos oder auf SMS Nachrichten benötigt wird.
Manche dieser Apps möchten hier wirklich nur Datenabgreifen, um diese dann an Firmen weiter zu verkaufen, sodass diese sich besser auf die Interessen und das Verhalten der Personen einstellen können und diesen somit geeignetere Werbung und Produkte anbieten können und dadurch am Ende einen höheren Umsatz erzielen. Jedoch gibt es auch viele Programme für das Smartphone, die z.B. ohne Internet nicht richtig funktionieren, dies passiert oft bei Wetter- oder Nachrichtenapps, diese brauchen Internet, da sonst keine neuen Informationen übertragen werden können. Auch der Zugriff auf Fotos und Alben kann wichtig sein, wenn man mit der App Bilder machen kann oder wie es z.B. bei Facebook ist auch welche hochladen kann. Ohne die Kommunikation mit den Fotos, kann das Programm keine Bilder erstellen oder verwenden. Leider steht dies nicht genau in den benötigten Zugriffen, sodass man nur erkennen kann, dass zu diesen Dateien eine Verbindung bestehen muss. Viele befürchten hier schon oftmals, dass durch die Zustimmung Daten missbraucht werden, wobei dies aber benötigt wird, wenn man alle Funktionen richtig nutzen möchte.
So ist es auch beim PC. Man kann sich oftmals die Daten, die verlangt werden wie eine Allgemeine Umfrage vorstellen. Meist werden Daten wie z.B. das System weiter gegeben, auch der verwendete Browser kann sehr wichtig sein. Das Herkunftsland ist auch für viele Webseiten ein wichtiges Kriterium. Kommen die Personen immer nur von ein und demselben Webbrowser, so ist anzunehmen, dass die Webseite evtl. nicht ordnungsgemäß auf anderen Browsern funktioniert. Das Land kann wichtig sein, wenn man nur Personen innerhalb eines Landes auf der Webseite möchte. Dies ist z.B. der Fall, wenn man Produkte nur innerhalb Deutschlands verkauft. Auch „Schadensklicker“ können hier herausgefiltert werden. Diese versuchen durch viele Klicks den Webseiten-Betreibern zusätzlich Geld zu kosten. Durch solche Abfragen können Programme und Webseiten schneller und besser weiterentwickelt werden und helfen den Herstellern und Betreibern dabei, mehr Personen aus der gewünschten Zielgruppe, die die Webseite oder das Programm verwenden.
Jedoch gibt es hier genügend Personen, die Daten an dritte weiter Verkaufen, außerdem zählen die genannten Fälle zu den Grundthemen beim Datenschutz. Jedoch kann es zu Fällen kommen, bei denen Schlupflöcher gefunden wurden, um weiterhin die gesammelten Daten schamlos auszunutzen.
Für solche Fälle gibt es die Datenschutzaufsichtsbehörde, diese kann überprüfen, ob die verlangten Richtlinien existieren und ob diese auch eingehalten werden. Jedoch besitzt die Datenschutzaufsichtsbehörde ab diesem Punkt keinerlei Klagerecht, um die Betreiber von Webseiten und Programmen auf die Verstoße hinzuweisen und sie somit aufzufordern, die Richtlinien zu aktualisieren und einzuhalten. Daher kann die Behörde zwar Übeltäter ausfindig machen, aber niemanden davon berichtigen. Hierbei ist es laut der Rechtslage unklar, ob die Datenschutzaufsichtsbehörde eine Klage durchführen darf oder nicht. Um diese Unstimmigkeit schnell zu beseitigen, wird verlangt dass es schnell ein neues Gesetz gibt, um zu klären ob die Datenschutzaufsichtsbehörde ein Klagerecht besitzt.
Viele Firmen überdenken die benötigten Daten oftmals erst, wenn die Programme oder die Webseiten fast fertig sind. Können diese aber bei Verstößen angeklagt werden, dann könnte dies dazu führen, dass sie schon vor der Erstellung an die Datenschutzrichtlinien denken und diese gleich in ihre Geschäfte mit einbeziehen. Letztendlich helfen die Richtlinien den Verbrauchern, dass diese nicht ausgebeutet werden. Zusätzlich kann es auch den Firmen helfen. Sind nämlich weniger Daten im Umlauf zu den Firmen, ist dies für viele Personen viel vertrauenswürdiger und sie sind letztendlich bereitwilliger die Webseite oder das Programm zu verwenden.