Die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) will nach Inkrafttreten der Gesetze zur Tarifeinheit mit Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen.
Die GDL reklamiert für sich die Koalitionsfreiheit. Das Tarifeinheitsgesetz ist damit nicht vereinbar. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sieht das Gesetz noch lange nicht verfassungskonform, wenn nur die Großen Gewerkschaften in Betriebe einen Tarifabschluss durchführen dürfen und die Kleinen Gewerkschaften dadurch ins Abseits gerät. Eine noch so gut organisierte Gewerkschaft wird damit zum kollektiven Betteln verdammt und ist damit mit dem Entzug der Koalitionsfreiheit verfassungswidrig.
Die Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer (GDL) wird daher alle Hebel ansetzen gegen eine solche Zwangstarifeinheit vorzugehen. Sie wird sich in Kürze dem Vernehmen nach, nach Karlsruhe bewegen zur Klageerhebung. Die Vorbereitungen sollen schon laufen und stehen kurz vor dem Abschluss. Auch andere Verbände haben gleiches angekündigt, z. B. der Beamtenbund DBB mit Tarifunion, die Vereinigung Cockpit und der Marburger Bund sehen ihrerseits ebenso Handlungsbedarf, nach Karlsruhe zu gehen.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer GDL lässt durch ihren Stellvertretenden GDL-Bundesvorsitzenden auf das Bundesarbeitsgericht (BAG) verweisen, welches den Grundsatz der Tarifeinheit mit dem neuen Gesetz als nicht vereinbar sieht, die Grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit aufzugeben. Selbst Verfassungsrechtler sowie der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht das Gesetz als nicht zulässigen Eingriff in das Grundgesetz.