Die Einbruchszahlen in Deutschland steigen seit Jahren. 2015 wurde der bisher höchste Wert seit 15 Jahren erreicht: rund 167.000 Fälle. Dabei steigen viele Einbrecher durch gut erreichbare Fenster und Terrassentüren ein.
Bei Wohnungen in höheren Stockwerken wird meist die Wohnungstür genutzt, sagt das Berliner Landeskriminalamt mit. Mit der Sicherung von Fenster und Türen kann man sich daher gut vor Einbrüchen schützen. In der Statistik der gemeldeten Fälle sind auch die Einbruchsversuche enthalten. In mehr als 40 Prozent der Einbrüche haben die Täter die Tat abgebrochen, bevor sie etwas stehlen konnten. Die meisten Einbrecher geben auf, wenn sie in den ersten Minuten nicht erfolgreich sind, so das Berliner Landeskriminalamt. Neben besserer Sicherheitstechnik soll auch die gestiegene Aufmerksamkeit von Nachbarn ein Grund hierfür sein.
Seit Ende 2015 gewährt daher die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Privatpersonen den Zuschuss Nummer 455 für Einbruchschutz in Höhe von maximal 1.500 Euro, wenn sie in bessere Sicherheitstechnik für ihre selbstbewohnte Wohnung oder Haus investieren. Gefördert werden 10 Prozent der Kosten zwischen 2.000 und 15.000 Euro für Material und Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um eine Eigentums- oder Mietsache handelt. Mieter müssen allerdings die Zustimmung ihres Vermieters für den Umbau einholen. Der Zuschuss braucht nicht zurückgezahlt werden. Doch nur, wenn die KfW-Bank die Arbeiten vor Arbeitsbeginn des Fachbetriebes genehmigt hat, kann die Förderung überhaupt erfolgen. Sie war im vergangenen Jahr so beliebt, dass die Fördermittel bereits im dritten Quartal aufgebraucht waren. Daher wurden die Fördermittel für 2017 von zehn auf fünfzig Millionen Euro aufgestockt.
Bei Kosten von unter 2.000 Euro oder mehr als 15.000 Euro ist keine KfW-Förderung zulässig, doch zumindest können 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten sowie die anteilige Umsatzsteuer in Höhe von bis zu 6.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung über die Steuererklärung angegeben werden. Damit werden die Handwerkerleistungen mit bis zu 1.200 Euro gefördert. Abhängig von der persönlichen Situation kann der Steuerabzug gegenüber dem KfW-Zuschuss vorteilhafter sein. Eine Steuerberechnung sollte insofern vor der Beantragung des Zuschusses erfolgen. Gegebenenfalls kommt bei besonders hohen Ausgaben auch ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung in Betracht.
Doch auch einige Städte und Regionen zahlen Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchschutz, beispielsweise kann jede Privatperson in Heidelberg mit der „Schlossprämie“ bis zu 2.500 Euro für Sicherheitstechnik zu Hause erhalten.
Mögliche nachrüstbare und effektive technische Maßnahmen sind abschließbare Fenstergriffe, einbruchhemmende Verglasung sowie ins Gebäude eingelassene Verankerungen für Türen und Fenster. Doch auch eine Außenbeleuchtung mit Bewegungs- oder Alarmmelder, die mittels Vernetzung im Smart Home ungebetene Besucher im eigenen Haus auf das Smartphone meldet oder Warnschilder mit der Aufschrift „Wachsame Nachbarn“ oder „Vorsicht vor dem Hund“ nützen, denn Einbrecher testen ungern aus, ob ein Hund bellt oder er durch einen Nachbar beobachtet wird. Daher ist eine Mischung aus Abschreckung und Sicherung optimal.