Fertighäuser haben bisweilen immer noch den Ruf, „von der Stange“ oder von minderer Qualität gegenüber einem Massivhaus zu sein. Was ist dran an diesen (Vor-)Urteilen, und was sollte man vor und während des Baus beachten?
Ein Fertighaus ist ein Haus, das im Wesentlichen aus Teilen besteht, die im Werk vorgefertigt wurden und auf der Baustelle zusammengebaut werden. So wurde schon im antiken Griechenland gebaut und auch die Fachwerkhäuser des Mittelalters wurden auf diese Weise in Serie produziert. Im modernen Deutschland fassten sie nach dem 2. Weltkrieg richtig Fuß, als schnell und relativ kostengünstig viel Wohnraum geschaffen werden musste. Aus dem gleichen Grund erfahren Fertighäuser auch in den letzten Jahren stetig wachsenden Zuspruch. Hinzu kommt, dass Fertighäuser heute in einer solchen Vielzahl an Formen und Konstruktionsweisen angeboten werden, dass man der eigenen Individualität und Kreativität sehr weitgehend freien Lauf lassen kann: Bungalows, Häuser im Landhausstil, Holzhäuser, Kubushäuser, Energiesparhäuser, Allergikerhäuser, auch Mehrfamilien- und Mehrgenerationenhäuser werden angeboten, häufig von Spezialanbietern.
Fertighäuser können mit „massiven“ Baustoffen hergestellt werden, oft werden sie aber in sogenannter Leichtbauweise angeboten. Das bedeutet, dass sie in Holzständerbauweise gefertigt werden, ähnlich Fachwerkhäusern. Zwischen den Holzbalken wird die Wärmedämmung angebracht; innen und außen werden die Wände dann mit stabilen Platten verkleidet.
Fertighäuser haben eine Reihe von Vorteilen gegenüber Architektenhäusern: die Bauherren müssen keine Handwerker selbst beauftragen; sie haben einen festen Ansprechpartner für die ganze Bauzeit. Da viele Fertighäuser Typenhäuser sind, können sie in Musterhausausstellungen angeschaut und dann in den Vertragsverhandlungen individuell angepasst werden. Bei Holzbauweise gibt es keine Austrocknungszeit der Mauern; die Bauphase ist insgesamt sehr kurz. Bei Holzbauweise ist die Ökobilanz von vornherein sehr gut, man kommt damit einfacher an Fördermittel z.B. der KfW. – Nachteile der Leichtbauweise können der geringere Schallschutz im Vergleich zu einem Massivhaus sein, und dass die Häuser über die Jahre stärker an Wert verlieren.
Was sollte man vor der Beauftragung eines Fertighausanbieters beachten? Grundstück: Kauft man vom Bauträger, ist das Grundstück im Preis inbegriffen. Beim Fertighaus muss man sich in der Regel selbst darum kümmern. Zu den Grundstückkosten kommen dann die Kosten für die Erschließung sowie Grunderwerbsteuer. Budget: Mehr als 40% des Nettoeinkommens sollten Zins und Tilgung nicht ausmachen. Mit Baufinanzierungsrechnern kann man Kosten kalkulieren und einen Budgetrahmen erstellen. Anforderungen: Die eigenen Wünsche und Anforderungen an ein Haus sollten gut überlegt sein. Dazu gehört auch, festzulegen, wie viel man gegebenenfalls in Eigenleistung erbringen kann; je nach Geschick kann man ein Bausatzhaus favorisieren – dabei liefert der Anbieter die Teile und der Bauherr baut sein haus vollständig selbst zusammen – oder ein Ausbauhaus , bei dem der Bauherr den Innenausbau selbst macht, oder ein schlüsselfertiges Haus, bei dem auch der Innenausbau mitgeliefert wird. Welche Leistungen genau der Bauherr übernimmt, muss detailliert im Bauvertrag geregelt sein. – Zu den Anforderungen an das Haus gehört auch, festzulegen, ob es ein Niedrigenergiehaus sein soll, ob es barrierefrei sein soll, wie viele Personen einziehen sollen und ob sich das in der Zukunft ändert wenn z.B. Kinder geboren werden oder ausziehen, ob ein Kamin ggf. später eingebaut werden soll, ein Fahrstuhl oder eine Photovoltaik-Anlage und vieles mehr. Je genauer man auch Wünsche,. Die man erst später realisieren will, von vornherein einkalkuliert, desto niedriger sind später die Umbaukosten. Keller: In den Leistungen eines Fertighausanbieters ist ein Keller i.d.R. nicht enthalten. Man sollte aber überlegen, ob man an dieser Stelle spart – der Keller ist i.d.R. der kostengünstigste Teil des Hauses und später nicht mehr nachholbar. Der Vertrag: Grundlage des Vertrags mit dem Anbieter ist die Leistungsbeschreibung. Man sollte sie genau lesen, denn es gibt bei Hausbauverträgen kein Widerrufsrecht. Gute Anbieter erkennt man u.a. daran, dass sie Mitglied in der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau sind. Rechtlicher Rahmen: Die Wahl des Hauses wird nicht unwesentlich von den geltenden Bauvorschriften beeinflusst und beschränkt. Der Bebauungsplan der Gemeinde legt u.a. Zahl der Geschosse, Dachform, Gebäudeausrichtung u.ä. fest.