Regionale Büros von einem spanischen Unternehmen wurden geschlossen, nun müssen die Arbeitnehmer persönlich zu den Kunden fahren.
Hierbei bekommen die Arbeitnehmer am Vortag des Auftrags den Wohnort genannt. Dies kann eine langwierige Strecke sein, die bis zum ersten Kunden bzw. vom letzten nach Hause benötigt wird. Diese zählt aber als Ruhezeit und nicht als Arbeitszeit, obwohl es keinen festen Arbeitsplatz mehr gibt. Die Arbeitnehmer bekommen dadurch eine lange Zeit nicht entlohnt und haben zusätzlich eine Zeit Ruhepause, die dafür nicht eingeordnet ist. Außerdem ist die gewohnte Büroarbeit zu einer täglichen Auswärtsarbeit geworden.
Begründung des Europäischen Gerichtshofs für die Entscheidung war die Situation, dass die Arbeitnehmer morgens zu dem Büro der Firma fuhren um einen Firmenwagen abzuholen und damit zu den Kunden fuhren. Während der Fahrtzeit stehen die Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung und können somit Änderungen von Kunden entgegennehmen und mit einplanen, deshalb wurde für die Arbeitnehmer entschieden.
Dies ist zwar kein Fall, der sich in Deutschland zugetragen hat, aber es wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen, dass die Fahrzeit bis zum ersten Kunden, sowie auch die Fahrzeit vom letzten nach Hause auch als Arbeitszeit gelten. Dadurch kann auch ein Fall in Deutschland so gewertet werden, dass eine lange Fahrtzeit entlohnt wird.
In Deutschland gibt es auch öfter einmal Fälle von langen Fahrtzeiten, diese können durch stark befahrene Straßen, gerade im Berufsverkehr ausgelöst werden, ein weiter Arbeitsweg, oder auch schlechte Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dies geschieht meist in kleineren Wohnorten, da dort die öffentlichen Verkehrsmittel z.B. Bus und Bahn nicht stark genug ausgeweitet wurden, um eine kurze Fahrtzeit zu garantieren. Das oftmalige Umsteigen und fehlender Anschluss zu Bahnhöfen kann ein Problem sein. Besonders zeigt sich dies als Problem, wenn man nachts oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss, da dort die öffentlichen Verkehrsmittel noch mehr eingeschränkt sind.
2009 wurde solch ein Fall hierzulande gerichtlich geklärt und auch bewilligt. Dennoch ist dies einer der selteneren Fälle und ist stark umstritten. Wobei es viele Leute gibt die einen langen und oftmals aufwendigen Weg zur Arbeit besitzen und das bei Wind und Wetter, dagegen ist die Gewohnheit danach im Büro zu sitzen oftmals erholsamer. Dennoch wird gerade der Weg nicht als Arbeitszeit anerkannt, meist weil es dafür keine konkreten Regeln gibt, was Zeit, Stress und Strecke der Fahrtzeit zur Arbeit angehen.
Natürlich wird niemand eine Entlohnung für eine Fahrtzeit von beispielsweise fünf Minuten erhalten, wer aber regelmäßig eine Fahrzeit von mehreren Stunden hat, ohne diese anders umgehen zu können, sollte einmal die Rechtslage für sich prüfen. Evtl. kann hierbei der ein oder andere Recht in seinem Fall erhalten und bekommt seine Fahrtzeit zusätzlich gewertet.