Bei den Tarifverhandlungen zwischen der Deutschen Bahn und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kam es zu einer Einigung. Während den Verhandlungen wurde eine Lohnerhöhung um 5,1 Prozent in zwei Stufen vereinbart.
Für knapp 160.000 Bahn-Beschäftigte sollen die Löhne demnach zum 1. Juli um 3,5 Prozent, mindestens jedoch um 80 Euro steigen. Die nächste Erhöhung erfolgt dann zum 1. Mai 2015 mit weiteren 1,6 Prozent oder mindestens 40 Euro. Der Tarifvertrag soll 15 Monate lang bis zum 30. September 2016 gelten. Zuvor hatte die EVG für ihre Mitglieder eine Erhöhung der Löhne um 6 Prozent oder mindestens 150 Euro gefordert. Zu den während der Tarifverhandlungen von der Bahn bereits gezahlten 750 Euro, soll es zusätzlich eine Einmalzahlung von 350 Euro geben.
Die EVG-Verhandlungsführerin teilte mit, dass die Gewerkschaft mit dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zufrieden sei. Der Bahn-Personalvorstand fügt hinzu, dass auch ohne Streiks ein Ergebnis erreicht werden konnte. Verglichen zur Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL), hatte die EVG nicht einmal gestreikt. Bezüglich der Forderungen der EVG sei man an die Grenzen gestoßen, die die Geschäfte hergeben können, so die Deutsche Bahn.
Die Lokführergewerkschaft (GDL) einigte sich mit der Deutschen Bahn am Bundesarbeitsgericht in Berlin bei einem zweitägigen Gespräch auf ein Schlichtungsverfahren welches am 27. Mai begonnen hat. Während dem geschätzt dreiwöchigen Schlichtungsverfahren werden beide Seiten (GDL und Bahn) von jeweils einem externen Schlichter vertreten. Bis zum 17. Juni besteht dann die Friedenspflicht, in dieser Zeit darf die GDL nicht streiken. Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Brandenburg (SPD) vertritt bei den Verhandlungen die Deutsche Bahn. Die Gewerkschaft Deutscher Lokführer wählt für das Schlichtungsverfahren den jetzigen Ministerpräsidenten von Thüringen.
Die Deutsche Bahn habe dem zweitägigen Gespräch schriftlich bestätigt, dass die von der GDL vertretenen Mitglieder auch dann Tarifverträge bekämen, wenn es keine Tarifeinheit gebe. Somit könnte die GDL für alle Mitglieder des Zugpersonals der Bahn die Tarifverträge verhandeln und abschließen. Gleichzeitig wäre die Eingruppierung der Lokrangierführer als Lokomotivführer im GDL-Flächentarifvertrag möglich. Offen bleibt weiterhin, ob die GDL Tarifverträge abschließen darf, die sich inhaltlich von den Tarifverträgen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) unterscheiden.