Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Juni 2014 sein Urteil zur Frage der Altersdiskriminierung bei der Übergangsregelung zur Einstufung von Beamten in Deutschland gefällt. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) begrüßte das Urteil.
Grund der Klage mehrerer Beamter war die Änderung in der Beamtenbesoldung aus dem Jahr 2009 bzw. 2011. Zuvor war die Einstufung der Beamten in die Besoldungsstufen allein an das Alter gekoppelt. Dies hatte zur Folge, dass ein älterer Berufseinsteiger die gleiche Besoldung erhielt, wie ein jüngerer Beamter, der bereits einige Jahre Berufserfahrung hatte. Da durch diese Regelung die jüngeren Beamten diskriminiert wurden, gab es eine Übergangsregelung, wonach die älteren, berufsunerfahreneren Beamten zwar nicht mehr schlechter gestellt wurden, die bereits erfahrenen aber auch nicht besser. Ab der Übergangsregelung erfolgte ein Aufstieg in der Besoldung für alle nur noch nach der Anzahl der Dienstjahre.
Die klagenden Beamten wollten nun klären, ob die Übergangsregelung ebenfalls noch eine Altersdiskriminierung beinhaltet. Der Europäische Gerichtshof hat dies verneint. Zwar bestehe die vorherige Diskriminierung weiter, dies sei aber gerechtfertigt, da das EU-Recht nicht vorschreibe, dass den diskriminierten Beamten rückwirkend ein Ausgleich zum höchstmöglichen Gehalt ihrer Besoldungsstufe zu zahlen sei. Es sei wichtiger, dass vom Zeitpunkt der Übergangsregelung an ein Aufstieg in der Besoldungsskala von den Dienstzeiten abhänge und eben nicht mehr vom Lebensalter.
Dies ist eine gute Nachricht für Bund und Länder, denn nun drohen diesen keine Nachzahlungen in Milliardenhöhe. Einige Bundesländer hatten diese Kosten zwar bereits vorsorglich in ihrem Haushalt berücksichtigt, allerdings entlastet das Urteil die Haushalte durch das Ausbleiben von Schadenersatzansprüchen ungemein. Es bleibt aber noch die Notwendigkeit für die deutschen Gerichte, zu klären, ob in bestimmten Fällen doch eine Entschädigung zu zahlen ist, da das Verbot der Altersdiskriminierung zu spät umgesetzt worden sei.
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) begrüßte das Urteil des EuGH, da hierdurch die jahrelange Ungewissheit beendet sei. Der Vorsitzende des dbb, Klaus Dauderstätt, wies allerdings darauf hin, dass die Richter des EuGH eine Klärung durch die deutschen Verwaltungsgerichte nahegelegt hätten. Man brauche daher eine letztinstanzliche Klärung in Deutschland.