Preisvergleichsportale müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig transparenter agieren. Wenn sie aus einem bestimmten Grund nicht alle Anbieter, sondern nur ausgewählte Unternehmen berücksichtigen, müssen sie hierauf sichtbar hinweisen, da der Verbraucher sonst davon ausgeht, auf solchen Seiten einen Überblick über den gesamten Markt zu bekommen (Aktenzeichen: I ZR 55/16).
Das Urteil betrifft alle Vergleichsportale, egal ob für Hotels, Strompreise, Kredite oder Waren beim Online-Shopping, denn die Richter haben in ihrer Begründung keinerlei Einschränkungen gemacht. Im betreffenden Fall handelte es sich um die Seite „Bestattungsvergleich.de“. Der Bundesverband Deutscher Bestatter hatte Klage gegen den Betreiber erhoben, weil dort nur diejenigen Anbieter aufgeführt waren, die sich zur Zahlung einer Provision von 15 bis 17,5 Prozent vom späteren Bestattungspreis bei Vertragsabschluss bereiterklärt hatten. Doch diese Kondition konnte nur im Geschäftskunden-Bereich der Seite in Erfahrung gebracht werden.
Die Richter empfanden diese Information als „erheblich“ für die geschäftliche Entscheidung der Verbraucher. Ohne Hinweis gebe es keinen Anlass zu der Vermutung, dass über das Portal nur manche Anbieter zu finden seien. Das Weglassen einer „wesentlichen Information“, die der Verbraucher braucht, um eine „informierte geschäftliche Entscheidung“ zu treffen, ist laut Gesetz irreführend und unlauter. Nach Ansicht der obersten Zivilrichter ist das in diesem Fall zutreffend.
Der Betreiber des Portals hatte in der Verhandlung dagegen vorgebracht, dass den Nutzern nirgendwo Vollständigkeit oder Unabhängigkeit versprochen werde. Sei auf einer Webseite keine Werbung zu finden und nehme der Verbraucher einen kostenlosen Service in Anspruch, müsse er zu dem naheliegenden Schluss kommen, dass dann wohl jemand anderes bezahle. Diese Argumentation überzeugte den Senat jedoch am Ende nicht. Der BGH entgegnete, die Entscheidung für einen Bestatter sei kein Alltagsgeschäft, da die Betroffenen zumeist hohen Zeitdruck hätten und manche von ihnen mit den Gegebenheiten am Ort nicht vertraut wären. Die Verbraucher müssten in einer emotionalen Ausnahmesituation handeln, da seien besonders hohe Anforderungen zu stellen.
Aus ähnlichen Gründen hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute gegen eines der ganz großen Vergleichsportale, gegen Check24, geklagt. In dem Fall urteilte das Oberlandesgericht München im April 2017, dass die Verbraucher vom Portal zumindest bei den Versicherungsvergleichen besser aufgeklärt werden müssen.
Mit dem aktuellen Urteil gibt es nun das erste höchstrichterliche Urteil zu Vergleichsportalen.