Mit dem sogenannten Laufbahngesetz soll es einfacher werden, Thüringer Beamte stärker nach Leistung bezahlen zu können. Den Entwurf für das Gesetz stellte der Innenminister Jörg Geibert (CDU) am Dienstag, 01. Oktober 2013, im Kabinett der Landesregierung vor. Auch über den Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform wurde beraten.

Durch die Regelungen im Laufbahngesetz sollen Beförderungen bei Beamten zukünftig einfacher möglich sein. Derzeit ist eine eingehende Prüfung der Befähigung und Leistung nötig, um von der Privatwirtschaft in die Beamtenlaufbahn wechseln zu können. Diese soll durch den sogenannten Praxisaufstieg weitgehend entfallen. Hierdurch verspricht sich das Land Thüringen, insbesondere für Lehrer als Arbeitgeber interessanter zu werden und mit einer offener gestalteten Verbeamtungspolitik eine Alternative zum Angestelltenverhältnis bieten zu können. Innenminister Geibert sagte vor dem Kabinett: „Thüringen muss im Wettbewerb um Nachwuchskräfte attraktiv bleiben“.
Mit der Dienstrechtsreform sieht die Landesregierung eine Streichung des einfachen Dienstes vor. Von den übrigen Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden einige reduziert. Ein weiteres Ziel des Entwurfs ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Thüringer Beamten. Die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit sowie zur Familienpflegezeit sollen erweitert werden. Im Zeichen der Modernisierung stehen auch die Vereinheitlichung der Probezeitregelungen sowie die Vereinfachung der Möglichkeit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit für Beamte.
Insgesamt zeigte sich Innenminister Jörg Geibert zufrieden mit den Gesetzentwürfen: „Es ist innerhalb der Landesregierung gelungen, tragfähige Kompromisse zu finden, ohne das Ziel der Reform zu verwässern“. Auch der Thüringer Beamtenbund äußerte sich positiv über die vorgestellten Veränderungen. Die Abstimmung im Landtag soll noch in diesem Jahr erfolgen.